hallo!
jemand hatte vor vier jahren nen verkehrsunfall.
die unfallversicherung hat genau zwei jahre später eine begutachtung in auftrag gegeben.
nach dieser kam es zu einer auszahlung einer nach den avbs genannten versicherungssumme.
jetzt wurde etwas festgestellt, was auch durch den unfall verursacht wurde.
kann derjenige diese schäden noch bei der unfallversicherung geltendmachen?
bitte um eure tatkräftige unterstützung.
danke euch dafür im voraus.
gruß