Weshalb sollte das Mahnverfahren keinen Sinn haben? Die Untersuchungshaft hat mit dem Mahnverfahren nichts zu tun. Untersuchungshaft wird unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen strafbarer Handlungen zur Sicherung des Ermittlungserfolgs angeordnet. Das steht der Durchführung eines Mahnverfahrens nicht entgegen. Die Anordnung der Untersuchungshaft läßt auch keine Schlußfolgerungen in bezug auf die Vermögenssituation des Betroffenen und damit die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Mahnverfahrens zu (sofern das Ermittlungsverfahren nicht gerade Konkursstraftaten betrifft).