also, im Nahverkehr kann man nur mit Zügen fahren, wenn man ein gültiges Ticket hat.
Soweit so gut.
Angenommen, Person X hat einen Studentenausweis, der bis Haltestelle A (Tarifgrenze) gilt.
Doch die Person möchte bis B weiterfahren, bekommt aber am Einstiegspunkt (E) am Automaten keine Fahrkarte ab A!
X hat es eilig und schafft es nicht eine Fahrkarte am Schalter zu lösen ab A nach B.
Kann X nun, im Zug sitzend, einen Schaffner aufsuchen und im Zug nachlösen von A nach B ?
Oder warten, bis der Schaffner selber kommt?
ich kann Dir nur für Münchner Verhältnisse antworten:
Angenommen, Person X hat einen Studentenausweis, der bis
Haltestelle A (Tarifgrenze) gilt.
Doch die Person möchte bis B weiterfahren, bekommt aber am
Einstiegspunkt (E) am Automaten keine Fahrkarte ab A!
In München kann man mit einer sog. Streifenkarte (Mehrfartenkarte) am Einstiegspunkt die notwendigen zusätzlichen Streifen entwerten. Das gilt dann bei einer Kontrolle, als seist Du am Endpunkt der Gültigkeit Deiner Fahrkarte „aus dem Zug gehechtet“ und habest schnell die passende Zahl am Punkt A entwertet.
Kann X nun, im Zug sitzend, einen Schaffner aufsuchen und im
Zug nachlösen von A nach B ?
Oder warten, bis der Schaffner selber kommt?
Wenn, dann aufsuchen. Sonst entsteht der Vorwurf: Sie haben versucht nich tzu bezahlen. Wenn Du den Schaffner gleich aufsuchst, dann ist dieser Vorwurf vom Tisch.
Um aber bei München zu bleiben: In allen Zügen des MVV gibt es keine Schaffner, daher wird bei einer Kontrolle eher von der versuchten Schwarzfahrerei ausgegangen. Aber, wie mir scheint, sind die Möglichkeiten, dies zu umgehen, hier auch einfacher.
also, im Nahverkehr kann man nur mit Zügen fahren, wenn man
ein gültiges Ticket hat.
Soweit so gut.
Eben, es steht ja auch meistens an der Tür: „Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis!“
bekommt aber am
Einstiegspunkt (E) am Automaten keine Fahrkarte ab A!
Weil der Automat in E keine Fahrkarte von A nach B ausstellen kann oder weil der Schwarzfahrer in spe zu spät dran ist?
X hat es eilig und schafft es nicht eine Fahrkarte am Schalter
zu lösen ab A nach B.
Aha, also letzteres. Nach den gültigen Vorschriften, ob man sie nun für sinnvoll hält oder nicht, also selber schuld und damit eindeutiges schwarzfahren.
Kann X nun, im Zug sitzend, einen Schaffner aufsuchen und im
Zug nachlösen von A nach B ?
Ja das kann er. Und das „erhöhte Beförderungsentgelt“ gleich dazu.
Oder warten, bis der Schaffner selber kommt?
Genau, und wenn keiner kommt weil es keine mehr gibt auch noch meckern „Scheißbahn, da kam noch nicht mal einer zum Nachlösen!“.
Ich wunder mich immer wieder über die manchmal grenzenlose Naivität auf dieser Welt. Wer hilft dem armen Studenten denn ansonsten beim Denken?
also Tariflich korrekt müsstest du solange in E warten,bis du eine Fahrkarte für den Anschlußabschnitt hast.
Ansonsten bist du ein „Schwarzfahrer“
Wenn Du allerdings sicher bist,das im Zuge noch Zugbegleitpersonal der DB AG (oder bei privaten Betreibern ihres) hast,so sofort zu diesem gehen.In der Regel stellen dir die anstandlos das Anschlußticket aus.
Achtung in Verkehrsveründen!!!
Hier verkehren die Züge normalerweise ohne Zugbegleitpersonal !
Wenn hier mal welches drauf ist,dann sind das Kontrolleure,die dir
gandenlos 40 EURO abnehmen…
(liegt auch daran,das es sich meistens um private Sicherheitsdienste handelt,die „Vorgaben“ von ihrem Auftraggeber erhalten,wieviele „FaSi“
(Fahrgeld-Nacherhebungen) sie schreiben „müssen“.
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben ihre privaten Truppe für dieses
Jahr die Vorgabe von 600.000 „FaSi“ im Jahr gegeben.Und die DB AG eigene „BSG“ hat die Vorgabe für jedes 2 -Mann Team mindestens
50 „FaSi“ im Mnat zu schreiben)