Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch

Hallo,

die Polizeidienstvorschrift (PDV) 386 ist als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Angenommen man wollte sie trotzdem lesen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es sie vom BKA / BMI zu erhalten.

MfG
Max Plenert

Morgen.

Ein richterlicher Beschluss -mit entsprechend überzeugendem & wichtigen Hintergrund- sollte helfen. Aber mal andersrum: WARUM sollte so eine Verschlusssache irgendwas objektiv Wichtiges enthalten ?

HTH
mfg M.L.

Moin M.L.

da gibt es schon einige wichtige Dinge, z.B.

„Offizieller Drogentoter in Deutschland ist, wer eine von vier Kriterien einer polizeiinternen Dienstvorschrift (PDV 386) aus dem Jahre 1978 erfüllt.“

Einige Diskussion zum Thema auch hier: http://qinx.de/PDV-Vermehrung-Drogentote.html

Für mich als Drogenpolitiker wäre es durchaus interessant die entsprechenden Vorschriften zu bekommen - und zwar im Orginal und nicht nur die wenigen Zitate.

Allgemein zu Verschlusssachen, es gibt mehr als genug und ich frage mich ernsthaft ob das immer gerechtfertig ist. Deswegen: http://www.pro-information.de !

Gruß
Max

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Hallo,

bin gerade auf folgendes gestoßen - eventuell hilft es dir ja weiter. Ich glaube es muss ein wissenschaftlich begründetes und nachweisbares Interesse bestehen um offziell an entsprechende Verschlusssachen zu kommen - ist aber nur eine Vermutung. (Und abgesehen von der „Verschlusssache“ kann ich mich an meine Bundeswehrzeit erinnern: Dort stand auf absolut allem „Nur für den Dienstgebrauch“.)

Hier auf jeden Fall was ich gefunden hab´:

"In der PDV 386 zählen auch Selbsttötungen aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter der Einwirkung von Entzugserscheinungen und tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluss stehenden Personen zu den Drogentodesfällen hinzu. U.E. gehören diese Fälle nicht zu den Drogentoten hinzugezählt, da die Todesursache nicht unmittelbar auf Drogenkonsum zurückzuführen ist.

Die Zuordnug der Mortalität nach der ICD-10 („International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ in ihrer 10. Revision) wird der Statisitk der Drogentoten gerechter, da sie vom Grundsatz ausgeht, dass Drogensucht eine Krankheit ist. Sie zählt nur solche Drogentote, deren Todesursache unmittelbar durch den Drogenkonsum ausgelöst wurde."

Grüße

Marlon

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Hallo Marlon

bin gerade auf folgendes gestoßen - eventuell hilft es dir ja
weiter. Ich glaube es muss ein wissenschaftlich begründetes
und nachweisbares Interesse bestehen um offziell an
entsprechende Verschlusssachen zu kommen - ist aber nur eine
Vermutung. (Und abgesehen von der „Verschlusssache“ kann ich
mich an meine Bundeswehrzeit erinnern: Dort stand auf absolut
allem „Nur für den Dienstgebrauch“.)

Hm, das scheint bei der Polizei wohl auch so zu sein, was damit IMHO eher Willkür als Geheimhaltung ist.

Hier auf jeden Fall was ich gefunden hab´:

"In der PDV 386 zählen auch Selbsttötungen aus Verzweiflung

[…]

Das ist einer der Gründe warum ich frage. Die PDV 386 wird noch immer fleissig benutzt, einsehbar ist sie nicht und Alternativen wären da …

Gruß
Max

Zugang allerstrengstens verboten
Hallo,

Vermutung. (Und abgesehen von der „Verschlusssache“ kann ich
mich an meine Bundeswehrzeit erinnern: Dort stand auf absolut
allem „Nur für den Dienstgebrauch“.)

Hm, das scheint bei der Polizei wohl auch so zu sein, was
damit IMHO eher Willkür als Geheimhaltung ist.

nun mal langsam. Wer einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, wird darin lesen können, daß grundsätzlich alles, was mit dem Dienst zu tun hat, nur für den Dienstgebrauch ist, und zwar egal, ob jemand Verkäufer, Schlosser, Bankfritze oder Bundeswehrsoldat ist. Intern bleibt intern, da beißt die Maus keinen Faden ab. Nun gibt es aber Dinge, die noch etwas vertraulicher sind als der Standard. In meinem Arbeitsvertrag ist auf ca. einer Seite geregelt, was wie vertraulich ist, wem ich was noch viel weniger erzählen darf und was meinem Goldfisch passiert, wenn ich dagegen verstoße.

Neben „nur für den Dienstgebrauch“ gibt es in vielen Bereichen noch vertraulich, streng vertraulich, geheim usw. Ist man bei der BW, kommt man schnell in den Bereich von „geheim“ bzw. wird schnell mal Geheimnisträger, was dann schon ein bißchen lästig werden kann. Richtig unangenehm wird es dann, wenn man mit „streng geheimem“ Material zu tun hat. Dann fragt der MAD bei Freunden und Bekannten an, wann man der letzten Fliege einen Flügel ausgerissen hat, ob man Che Guevara verehrt und ob man sich mit der rechten oder der linken Hand an der Stirn kratzt - aber so genau darf ich das gar nicht erzählen --> vertraulich.

Will sagen: nfd ist die unterste Stufe der Geheimhaltung und die gilt im Prinzip für alles und jeden, egal wo man arbeitet. Das ist also nichts besonderes, sondern heißt nur, daß man es neugierigen Journalisten (und Politikern) nicht unter die Nase reiben soll.

Wie die anderen Stufen aussehen, findet sich - am Beispiel des Dt. Bundestages (bei der BW sieht es nicht viel anders aus) - hier:
http://www.bpb.de/popup_druckversion.html?guid=GL68JD

Gruß,
Christian

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Hallo Max,

wenn Du Politiker bist,kannst Du doch über das entsprechende Gremium deiner Landtagsfraktion an diese „herankommen“…:smile:

Anonsten gibt es nur noch die Möglichkeit als Journalist oder Wissenschaftler an solche „Polizei-Internen“ Druckwerke heranzukommen…

(oder du hast halt einen „Schulfreund“ der dort arbeitet…*zwinker*…)

mfg

Frank

Hallo Markus,

ein richterlicher Beschluß???..

Mit was willst du den begründen?? „ich möchte gerne Betriebsinterne Informationen der Polizei einsehen…“ ??

Das bestimmte Dinge (nicht nur in der Polizei) nicht der Allgemeinheit
zugänglich sein dürfen,hat schon seine Berechtigung.
Oder möchtest Du wirklich,das sich Verbrecherbanden auch noch haarklein
die Einsatztatik der Polizei zu Hause in Ruhe durchlesen können??
(Von Terroristen und KKW`s mal gar nicht zu reden…)

mfg

Frank

Hallo

Geheim waren z.B. die Marschpläne, die unserer ExVerteidigungsminister Scharping auf einer Pressekonferenz verriet und ihm der General Kujat dafür fast den Schädel eingeschlagen hatte. (zumindest war es der Ausdruck in seinen Augen)

Nur mal so als Erinnerung

Gruß Grüne

Hi,

Geheim waren z.B. die Marschpläne, die unserer
ExVerteidigungsminister Scharping auf einer Pressekonferenz
verriet

ja, fand ich echt intelligent. Zeigt mal wieder den klassischen Zielkonflikt zwischen Politik und Militär.

Übrigens waren die Magnetbänder aus den 70er Jahren, die als Grundlage unserer Luftabwehrübungen dienten, streng geheim (und schon völlig zerfleddert) ebenso wie die Ernstfallroutinen beim Aufall einer oder mehrerer Radarstationen der NATO. Eigentlich völliger Quatsch, denn da keine einzige Radaaranlage verbunkert war und ist, fliegen die sowieso im Ernstfall als erstes in die Luft, so daß Notfallpläne in dem Fall so nutzlos sind wie ein Regenschirm.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
vielleicht war ja das Geheimhalten der Pläne schon Teil einer Übung?
:wink:
Gruß
Axel