Zugang allerstrengstens verboten
Hallo,
Vermutung. (Und abgesehen von der „Verschlusssache“ kann ich
mich an meine Bundeswehrzeit erinnern: Dort stand auf absolut
allem „Nur für den Dienstgebrauch“.)
Hm, das scheint bei der Polizei wohl auch so zu sein, was
damit IMHO eher Willkür als Geheimhaltung ist.
nun mal langsam. Wer einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, wird darin lesen können, daß grundsätzlich alles, was mit dem Dienst zu tun hat, nur für den Dienstgebrauch ist, und zwar egal, ob jemand Verkäufer, Schlosser, Bankfritze oder Bundeswehrsoldat ist. Intern bleibt intern, da beißt die Maus keinen Faden ab. Nun gibt es aber Dinge, die noch etwas vertraulicher sind als der Standard. In meinem Arbeitsvertrag ist auf ca. einer Seite geregelt, was wie vertraulich ist, wem ich was noch viel weniger erzählen darf und was meinem Goldfisch passiert, wenn ich dagegen verstoße.
Neben „nur für den Dienstgebrauch“ gibt es in vielen Bereichen noch vertraulich, streng vertraulich, geheim usw. Ist man bei der BW, kommt man schnell in den Bereich von „geheim“ bzw. wird schnell mal Geheimnisträger, was dann schon ein bißchen lästig werden kann. Richtig unangenehm wird es dann, wenn man mit „streng geheimem“ Material zu tun hat. Dann fragt der MAD bei Freunden und Bekannten an, wann man der letzten Fliege einen Flügel ausgerissen hat, ob man Che Guevara verehrt und ob man sich mit der rechten oder der linken Hand an der Stirn kratzt - aber so genau darf ich das gar nicht erzählen --> vertraulich.
Will sagen: nfd ist die unterste Stufe der Geheimhaltung und die gilt im Prinzip für alles und jeden, egal wo man arbeitet. Das ist also nichts besonderes, sondern heißt nur, daß man es neugierigen Journalisten (und Politikern) nicht unter die Nase reiben soll.
Wie die anderen Stufen aussehen, findet sich - am Beispiel des Dt. Bundestages (bei der BW sieht es nicht viel anders aus) - hier:
http://www.bpb.de/popup_druckversion.html?guid=GL68JD
Gruß,
Christian