Zeit- oder Dauerrente

Hallo,
das ist fürwahr ein sehr komplizierter Sachverhalt und es wird
wahrscheinlich auch für Rentenfachleute nicht einfach sein hier
eine befriedigende Antwort zu geben.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur folgendes grundsätzlich sagen:
Die Rentenversicherung, die eine Zeitrente bewilligt, wird
während der Laufzeit dieser Zeitrente keine Reha-Maßnahme bewilligen
(Krebsnachsorge mal ausgenommen).
Bei den Erwerbsminderungsrenten werden je nach Alter der Versicherten
eigentlich in den letzten Jahre immer nur Zeitrenten bewilligt, die
dann ggf. verlängert werden.
Nach der zweiten Verlängerung erfolgt in der Regel die Dauer-Rente
wenn sich am Gesundheitszustand nichts geändert hat.
Inwieweit eine körperliche Belastbarkeit von 3 Std. täglich
bei drohender Selbstmordgefahr angenommen werden kann, das müssen
nun wirklich Mediziner beurteilen.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günther,
vielen lieben Dank für Ihr Interesse und Ihre Antwort.
Vielleicht wissen Sie auch, wie lange Rente überhaupt auf Zeit
gewährt wird. ? Ich bekam erst drei Jahre (bedenke zwei Jahre davon, ohne diese "als"Rente eigentlich wahrnehmen zu können), dann wurde nochmal 2 Jahre verlängert. Ist da vielleicht an diesen höchstens 9 Jahre Rente auf Zeit was dran. ?
Liebe Grüße
Birgit

Hallo Birgit!

Leider wirst du in diesem Forum niemanden finden, der die von dir genannten medizinischen Sachverhalte genau analysieren kann. Dies ist im Übrigen auch bei den Rentenversicherungsträgern nur dem sozailärztlichen Dienst möglich und wird nicht von der Sachbearbeitung selbst vorgenommen.

Grundsätzlich werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt immer auf längstens drei Jahre wobei Verlängerungen der Befristung möglich sind. Die Rente kann auf Dauer geleistet werden, wenn die Rente unabhängig von der Arbeitsmarktlage geleistet wird. Hiervon wäre nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren auszugehen.

Deinen Satz „…ohne diese „als“ Rente eigentlich wahrnehmen zu können…“ kann ich nicht verstehen. Der Leistungsfall ist nunmal im Jahr 2000 eingetreten. Ich nehme an, dass du letztendlich noch eine Nachzahlung erhalten hast und somit doch ein Rentenbezug vorlag.

Rehaleistungen würden grundsätzlich nur bewilligt, wenn dadurch die Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit vermieden, überwunden oder gemindert werden könnten. Auch dies kann nur ein Arzt entscheiden.

Ich kann nur empfehlen, sich noch einmal ausführlich beraten zu lassen. Hierfür erscheint mir aber eine Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung eher geeignet, als dieses Forum. Du kannst natürlich auch einen Rechtsanwalt, den VdK oder einen Rentenberater beauftragen. Lasse prüfen, ob ein Antrag auf Dauerrente sinnvoll ist.

Hallo Birgit,
da kann ich leider nicht weiterhelfen, aber ich denke
9 Jahre Zeitrente ist übertrieben - so etwas hatte ich in
meiner 37jährigen Praxis noch nicht.
Wie bereits gesagt, nach zwei Verlängerungen war dann meistens die
Dauerrente am Zuge.
Ich weise auch nochmals auf das Alter des Rentenempfängers hin,
das spielt eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung.

Gruss

Günter Czauderna