Rechtsfragen zur freiberufl. Nebentätigkeit

Hallo,

ich möchte gerne nebenberuflich, sozusagen als „freiberufliche künstlerische Tätigkeit“ meine selbst gemalten Bilder verkaufen.

Das mache ich nur ab und zu, wenn ich eben dazu komme, d.h. es werden da keine „Massen“ an Bildern „produziert“, geschweige denn weiß ich, ob überhaupt die jemanden interessieren, dass da der Wahnsinns-Gewinn rauskommt :wink:)

Somit denke ich, dass ich

_a) wegen der freiberufl. künstler. Tätigkeit keinen Gewerbeschein brauche - soviel, denke ich, hab ich schon kapiert

b) unter die Kleinunternehmerregelung falle, da mein voraussichtlicher Bruttoumsatz nicht über 17.500 Euro liegen wird. Also bin ich auch nicht mehrwertsteuerpflichtig._
Bitte berichtigen, wenn ich falsch liege!

**Jetzt möchte ich die Bilder z.B. über EBAY verkaufen.

Was muss ich dafür nun alles beachten?**
Bitte berichtigen, da das jetzt reine Mutmaßungen von mir sind:

_- die Angebotsseite muss mein Impressum enthalten?

  • die Angebotsseite muss die Steuernummer enthalten?
    Oder steht die dann erst auf der Verkäuferrechnung drauf?

  • die Angebotsseite muss ein Widerrufsrecht enthalten?
    Wo kann ich mir - vielleicht sogar auf EBAY zugeschnittenen -
    Text runterladen?
    Nehme an, dass sind immer Standardtexte?
    Oder gibts speziell irgendwo welche für Kleinunternehmer?

  • hab ich für die Angebotsseite noch was Wichtiges vergessen?
    MÖchte nicht unbedingt in die Abmahnfalle tappen …

  • wie sieht es mit den Rechnungen aus?
    Was muss darauf stehen?
    MwSt.-Hinweis muss ich, glaub ich, drauf schreiben, dass ich nach
    §§ Soundso (???) nicht mehrwertsteuerpflichtig bin wegen ???

  • wie geht das in Sachen Finanzamt?_
    Ich habe eben beim Finanzamt angerufen. Also ich weiß nicht, die Dame dort klang nicht sehr bewandert bzgl. meiner Frage und meinte, ich bräuchte keine separate Steuernummer als die, die ich als nichtselbständiger Arbeitnehmer eh schon immer gehabt habe und müsste nur am Jahresende die Anlage GSE abgeben und meinen Gewinn angeben.

Soll das alles sein?

Ich dachte immer, bevor ich mit der Nebentätigkeit anfange, muss ich eben diese beim Finanzamt anmelden? Also erstmal Papierkrieg ausfüllen?

_Hab ich noch was Wichtiges vergessen?

Hat jemand vielleicht gute Seiten im Web für mich, wo ich das alles gut nachlesen kann?

Und was mir wichtig ist bzgl. der Abmahnwellen bei EBAY, dass ich da nicht reintappe:

gibt es irgendwo eine Seite, die alles aufführt, was man Rechtliches beachten muss als, naja, gewerblicher Verkäufer bin ich dann ja nicht, sondern freiberuflich, künstlerisch Nebenbei-Tätiger sozusagen :wink:

Vielen Dank für jede kompetente Antwort.

Silvia_

Hallo,

Hab ich noch was Wichtiges vergessen?

Du solltest vorher bei deiner Bank fragen, ob du dein privates Girokonto für diese Zwecke nutzen darfst oder ein separates (vermutlich teureres) Geschäftskonto eröffnen musst (die Wahrscheinlichkeit dürfte bei annähernd 100% liegen). Wenn es dir zu teuer erscheint und du einfach dein Privatkonto nutzt und denkst, die merken das schon nicht, wirst du wahrscheinlich früher als später unliebsame Post von denen erhalten.

Gruss
Nils

… für eine Hobbytätigkeit?

Du solltest vorher bei deiner Bank fragen, ob du dein privates
Girokonto für diese Zwecke nutzen darfst oder ein separates
(vermutlich teureres) Geschäftskonto eröffnen musst (die
Wahrscheinlichkeit dürfte bei annähernd 100% liegen).

… für eine Hobbytätigkeit, bei der ich lediglich den nicht gerade hohen Gewinn beim Finanzamt angebe?
Ich hab doch kein „Geschäft“, kein „Unternehmen“, ich habe kein Gewerbe.

???

Das hab ich noch nie gehört.
Bitte Stelle zum Recherchieren.

Silvia

Hallo,

wenn ich deine Fragen im ersten Posting lese verstehe ich deine unumstössliche Feststellung nicht:

Ich hab doch kein „Geschäft“, kein „Unternehmen“, ich habe
kein Gewerbe.

In den letzten Jahren habe ich genügend bankseitige Kontokündigungen wegen geschäftlicher Nutzung gesehen, bei denen man dies als Laie nicht vermutet. Daher mein nett gemeinter Hinweis. Letztlich ist deine Sache, ob du im Vorfeld deine Bank auf deine geplanten Aktivitäten ansprichst.

Gruss
Nils

Info bei Steuerverwaltung
Hi,

vielleicht hilft das weiter:
http://www.ofd.bayern.de/ofdnuernberg/steuer/index.html

Viele Grüße
C.