Ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Arbeitsunfähigkeit/Krankengeldbezug:
Wenn man 6-wöchiger Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung mehr bekommt, sondern die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld beginnt, bekommt man ja von der Krankenkasse diese sogenannten Auszahlscheine, die man sich vom Arzt abstempeln lassen und dann ausgefüllt wieder bei der Krankenkasse einreichen muss.
Irgendwie muss aber der Arbeitgeber ja trotz eingestellter Entgeltfortzahlung über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt werden.
Muss man sich dafür beim Arzt trotzdem noch diese gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber ausstellen lassen? Oder muss man seinem Arbeitgeber dann Kopien von diesen Auszahlscheinen für die Krankenkasse machen?
HALLO,
Dein Arbeitgeber kann DICH oder die Krankenkasse fragen
wie lange du laut schein noch AU bist.
Sonst nix.
Schriftlich braucht er nichts mehr.
GRUß
Frank
Hallo Nicki,
die beiden Mitstreiter haben vollkommen recht - von mir aber
noch ein kleiner Hinweis. Wenn der Arbeitgeber auf weitere Krankmeldungen besteht, ihm einfach erklären, das das kein
Problem ist - nur für die ärztliche Bescheinigung muss der Arbeitgeber
dann aber auch zahlen, und das wird teuer.
Bei uns hat mal ein Arbeitgeber verlangt, wir sollten ihm regelmäßig,
also so wie wir das Krankengeld ausgezahlt haben eine entsprechende
Mitteilung über die andauernde Arbeitsunfähigkeit geben - als wir
Ihm den Gebührensatz des Arztes dafür nannten, war der Wunsch wie
weggeblasen.
Gruss
Günter Czauderna
off topic
Huhu!
Bei uns hat mal ein Arbeitgeber verlangt, wir sollten ihm
regelmäßig,
also so wie wir das Krankengeld ausgezahlt haben eine
entsprechende
Mitteilung über die andauernde Arbeitsunfähigkeit geben - als
wir
Ihm den Gebührensatz des Arztes dafür nannten, war der Wunsch
wie
weggeblasen.
Solche Typen gibt es wirklich?
OK, ich habe mir auch ab und zu (bei gewissen Arbeitnehmern und bei gewissen Krankenkassen halt(-
die Rückseite des Auszahlungsscheins rüberfaxen lassen (normalerweise reichte mir eine telefonische Bestätigung), aber jedes Mal auf ein Originaldokument zu bestehen ist doch Bürokratieexzess pur…
LG
Guido
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Ihr habt mir sehr weiter geholfen!
Liebe Grüße, Nicki