Haftung bei privater Insolvenz

Also ich habe da mal ein kleines Gedankenspiel.

Es gibt ein Ehepaar, welches die Scheidung eingereicht hat, diese aber noch nicht ausgesprochen wurde.

Nun meldet der Ehemann (Freiberuflich tätig) private Insolvenz an. Haftet die Noch-Ehefrau für die Verbindlichkeiten des Noch-Ehemannes, mit ihrem, Vermögen wenn diese den gesetzlichen Güterstand vereinbart haben?

Ich finde, dass ist eine interessante Frage.

Noch mehr würden mich die Antworten interessieren…

Vielen Dank dafür

Liebe Grüße

Martin

Nun meldet der Ehemann (Freiberuflich tätig) private Insolvenz
an. Haftet die Noch-Ehefrau für die Verbindlichkeiten des
Noch-Ehemannes, mit ihrem, Vermögen wenn diese den
gesetzlichen Güterstand vereinbart haben?

Hallo Martin,

die Ehefrau würde auch dann nicht haften, wenn sie sich immer noch ganz doll liebhaben würden :smile:
Mit anderen Worten: Nein, sie haftet nicht.

Liebne Grüße,

Max