hallo an alle rechtsexperten
ich setze mich derzeit mit verkäufen bei ebay auseinander und dem geforderten wiederrufsrecht/-belehrung.
dazu eine gezielte frage:
jetzt öffnet das doch dem einen oder anderen unentschlossenen Käufer Tür und Tor, einen munter zum narren zu halten, oder?
beispiel: ich verkaufe etwas (geschäftsmäßig tätig, kein privatverkäufer) und dem käufer fällt nach erhalt der ware ein, och, das gefällt mir doch nicht, brauch ich doch nicht, also kann er es zurückgeben nach dem geltenden widerrufsrecht oder rückgaberecht.
wenn jetzt blöderweise der/die artikel alle einen bestellwert von über 40 euronen hatten (ist das bei ebay bspw. incl. oder excl. der versandkosten die ich erhebe?), bin ich als verkäufer doch dauernd der depp, da ich dann die rücksendekosten übernehmen muss.
lass das mal ein paar käufer so handhaben, da zahle ich ja drauf noch und nöcher.
wie seht ihr das?
alexander
Hallo Alexander,
ich würde es nicht benachteiligen nennen.
Während Du ja vorher überlegen kannst, wieviel Geld du für einen Artikel verlangst, den Artikel und seinen Einkaufspreis ja genau kennst und begutachten kannst ob der Artikel auch seine Verkaufspreis wert ist, kann das der Käufer erst nach der Lieferung.
Insofern stellt die Regelung also nur Gleichheit her.
Du musst halt die Kosten für den Anteil Rücksendungen zum einen durch gute Ware gering halten, zum anderen in Deiner Kalkulation diesen Anteil berücksichtigen.
Da die anderen Verkäufer das schließlich auch müssen, entseht Dir gegenüber diesen auch kein Wettbewerbsnachteil.
Liebe Grüße,
Max
Hallo,
das ganze Zivilrecht ist der Versuch eines Interessenausgleichs. Immer wenn geregelt wird, wer was von wem verlangen darf, ist die Frage: Was ist „gerechter“?
Und immer ist es so, dass der, der geben muss, bei der Abwägung den Kürzeren gezogen hat. In den meisten Fällen ist das sehr einsichtig, in einigen etwas schwieriger (wie hier). Trotzdem ist die Abwägung ja, es gibt berechtigte Interessen des Käufers, die hier einfach höher gewertet werden. Es wäre natürlich ebenso möglich, die Interessen des Verkäufers höher zu bewerten und einen solchen Widerruf unmöglich zu machen. Im begrenzten Maße halte ich das sogar für „gerechter“
Das ist eine politische Entscheidung.
Levay
Hallo Max,
ich finde es schon ein Nachteil. Der Käufer wird somit zum bedenkennlosen Bestellen animiert, denn ihm entstehen keinerlei Nachteile aufgrund seines handelns. Dem Kunden kann es egal sein was und wie er es macht, er ist in diesem Falle übermäßig bevorteilt gegenüber dem Verkäufer.
Ich habe selber einen Onlineshop und sehe schon oft bei der Bestellung wenn Jemand viele Produkte in unterschiedlicher Größe und Ausführung bestellt um sie zuhause bequem auszuprobieren und dann alles (bis auf ein Teil) zurückschickt. Dann zahle ich meisten ein absolut hohes Porto hin und die umgetauschte Ware muss natürlich wieder auf meine Kosten zurück. Das kann schon einigen Einsteigern den Hals brechen, weil die Willkür der Kunden einfach nicht/ sehr schwer einkalkulierbar ist.
Ich fände es „gerechter“ wenn der Kunde und Verkäufer zumindest das Rückporto teilen würden. So sind beide bemüht optimal zu handeln.
So, das war meine Meinung dazu…
Robert 
Hallo alle,
nein, ich sehe darin auch keinen nachteil für gewerbliche verkäufer. diese können sich gegen den mißbrausch schützen. sie können vorauskalkulieren, welche kosten ihnen durch xy-% rücksendunge\pro jahr entstehen und ihre preise entsprechend erhöhen.
M.E. ist die Idee hinter dem widerrufsrecht im fernabsatz weniger der gedanke, dass vertragsschlüsse im internet so schnell gehen (steh wohl irgendwo in den motiven), sondern vielmehr die uralte rechtsmaxime des „caveat emptor“ -(in etwas „käufer paß auf!“)-. Wenn der Käufer, die Waren nocht nicht einmal real gesehen hat, sondern nur ein Foto kennt, hat er keine Möglichkeit die Waren vor Ver-tragsschluss zu untersuchen. Das aber das Begrabbeln der Ware, ein entscheidender Faktor schon für den Kaufentschluss als solchen und nicht erst bei der späteren Überlegung, ob man im Falle der Lieferung mangelhafter Ware vom Vertrag zurücktreten kann, ist: das kann man an jeder kaufhaustheke beobachten.
mfg astrachan
MFG astrachan
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