Hallo,
wie lange hat eine Frau nach der Schwangerschaft bzw wenn Sie aus der 3 jährigen Elternzeit kommt, anspruch auf Wiederaufnahme Ihrer alten, bzw. einer gleichwertigen Tätigkeit?
Danke
josch
Hallo,
wie lange hat eine Frau nach der Schwangerschaft bzw wenn Sie aus der 3 jährigen Elternzeit kommt, anspruch auf Wiederaufnahme Ihrer alten, bzw. einer gleichwertigen Tätigkeit?
Danke
josch
Hallo,
ich bin kein Arbeitsrechtler, aber meines Wissens nach gibt
es nur das Recht auf den Arbeitsplatz als solches nicht auf die
gleiche Tätigkeit.
Bei uns ist z.B. so :
Eine MA. war vor ihrer Schwangerschaft im Auskunfts- und Beratungsbereich tätig.
Nach drei Jahres kommt sie wieder, muss aber nun in der
Mahnabteilung arbeiten, weil ihre frühere Stelle inzwischen neu besetzt wurde.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo
wie lange hat eine Frau nach der (…) Elternzeit
(…), anspruch auf Wiederaufnahme Ihrer alten,
bzw. einer gleichwertigen Tätigkeit?
Bis zum Lebensende bzw Renteneintritt, soweit keine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte (Änderungs)Kündigung dazwischen kommt. Ansonstren verstehe ich die Frage nicht.
Vermutlich geht es eher um die Frage, ob der AG Dir deinen Arbeitsplatz in gleicher Form wiedergeben muß? Da könnte man grob sagen, daß Du Ansruch auf Beschäftigug gemäß Arbeitsvertrag hast. Nach Ablauf der Elternzeit wird mußt Du dem AV entsprechend in Deinem Betrieb weiterbeschäftigt werden, allerdings ohne Anspruch auf genau denselben Arbeitsplatz wie vorher. Es besteht jedoch ein weitgehender Schutz vor einschneidenden Veränderungen hinsichtlich Art und Umfang der zuvor ausgeübten Tätigkeit sowie des Entgelts. Letzteres ist immer im Einzelfalle zu prüfen.
Gruß,
LeoLo