auf meiner privaten Homepage schreibe ich sporadisch satirisch über Leute, die mir auf den Geist gehen.
Gibt es, abgesehen davon, daß man sich natürlich nicht im Ton vergreifen sollte, irgendwelche rechtlichen Regeln, die man beim Verfassen einer solchen Glosse unbedingt beachten muß.
Zwei meiner Kandidaten fühlen sich leider so auf den Schlips getreten, daß sie mich verklagen wollen. Ich habe keinerlei Ahnung, wie so was ausgehen kann und wie ich den Jungs eventuell im Vorfeld den Wind aus den Segeln nehmen kann. Für den, den’s interessiert: Es geht auf der Seite http://www.claudia.org/ um den Tor des Monats Nov. 98 und Aug. 99.
Ich bitte um einen Gedankenaustausch über die Regeln und Faux pas der Internetsatire…
Mach gar nichts.
Wer davon erzählt, daß er einen anderen „verklagen“ will, daß er „sich rechtliche Schritte vorbehält“ u. dgl., der ist mit seinem Latein am Ende und weiß nicht mehr weiter.
Wenn Du unbedingt etwas machen willst, dann schreibe Deinen beiden „Kandidaten“: „Ich erwarte Ihre Klageschrift mit Interesse. Sachlich und örtlich zuständig ist das Landgericht München“.
Django
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Wie jede andere Veröffentlichung muss auch die Glosse einer Homepage den Anspruch des Betroffenen auf Achtung seiner Persönlichkeit respektieren. Dies schließt allerdings eine Auseinandersetzung über Sachfragen, die - insbesondere in Situationen unmittelbarer geistiger Auseinandersetzung - unter Umständen auch pointiert oder polemisch sein darf, nicht aus, sofern nicht der sachliche Anlaß zugunsten von Schmähkritik, Beleidigungen, und ähnlichen Angriffen auf die Menschenwürde völlig in den Hintergrund tritt. Gerade die satirische Abhandlung bewegt sich in der Regel insoweit im Grenzbereich, sodaß es eines gewissen Maßes an Fingerspitzengefühl und sprachlicher Kompetenz bedarf, um stets auf der richtigen Seite dieser Grenze zu bleiben.
Ihre Veröffentlichungen sind insoweit unter mehreren Gesichtspunkten rechtlich problematisch:
Das Persönlichkeitsrecht umfaßt auch die Achtung der privaten Geheimnissphäre und wird daher durch Veröffentlichung privater Briefe, deren Inhalt ersichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, verletzt, und zwar auch dann, wenn jene Briefe zwar nicht im vollen Wortlaut wiedergegeben, wohl aber ihrem wesentlichen Inhalt nach zitiert und persifliert werden. Das betrifft hier die „Bagger-E-Mails“, die Ihnen die Betroffenen offenbar übersandt haben.
Das Persönlichkeitsrecht ist, wie oben bereits angedeutet, außerdem verletzt, wenn Schmähkritik und Beleidigung an die Stelle sachlicher Auseinandersetzung treten. Das ist eindeutig der Fall, soweit unter der Rubrik „Tor des Monats Juni 2000“ die Rede ist von den „beiden kaputten Gestalten“, der „Unterbelichtung der Kandidaten“ sowie davon, daß man „was die intellektuelle Leistungsfähigkeit betrifft, aus einem Glühwürmchen“ keinen „strahlenden Kometen machen“ könne. Unerheblich ist insoweit, daß die Namen der Betroffenen nicht genannt und Links auf ihre Homepages entfernt worden sind, sofern nur aufgrund der verbleibenden individualisierenden Merkmale zumindest einem Teil des Leserkreises eine eindeutige Zuordnung zu bestimmten Personen möglich ist. Das aber ist nach Ihren eigenen Angaben nach wie vor gewährleistet (Zitat: „Aber ich denke, beide Muster sind klar und auf den einschlägigen Servern (waslos.de, ICQ, div. IRC-Server u.a.), wo sich die beiden herumtreiben, auch ohne Nennung ihrer Namen bekannt“). Die übrigen angegriffenen Rubriken („Tor des Monats August 1999 bzw. November 1998“) sind zwar weniger scharf formuliert, aber gleichwohl nicht frei von rechtlichen Bedenken.
Wegen der Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts müssen Sie damit rechnen, gerichtlich auf Unterlassung, d.h. auf Beseitigung der beanstandeten Seiten, sowie ggf. auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch genommen zu werden. Was insbesondere die Rubrik „Tor des Monats Juni 2000“ angeht, sind außerdem strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Insoweit seien §§ 185 ff StGB zur Lektüre empfohlen.
Abschließend sei noch eine Frage gestattet:
Zwei meiner Kandidaten fühlen sich leider
so auf den Schlips getreten, daß sie mich
verklagen wollen. Ich habe keinerlei
Ahnung, wie so was ausgehen kann und wie
ich den Jungs eventuell im Vorfeld den
Wind aus den Segeln nehmen kann. Für den,
den’s interessiert: Es geht auf der Seite http://www.claudia.org/ um den Tor des
Monats Nov. 98 und Aug. 99.
Aus welchem Grund suchen Sie den Rat des W-W-W-Forums, obwohl Sie doch nach eigenen Angaben (vgl. „Tor des Monats Jun. 2000: Mein Partner und unsere Anwälte lachen sich schlapp“; „Tor des Monats Nov. 1998: Den Link zu seiner Homepage nahm ich im Nachhinein auf Anraten meines Anwalts aus diesem Text“) anwaltlich beraten sind (und zwar sogar von mehreren Anwälten)? Hoffentlich nicht in der Absicht, ihren Elaboraten weitere Publizität zu verschaffen und dieses Forum zu Mitstreitern in Ihren privaten Auseinandersetzungen zu instrumentalisieren …
danke vielmals für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe mittlerweile gemerkt, daß es sicherlich als Amateur sehr schwierig ist, den richtigen Ton zu treffen. Da fehlt mir die Professionalität.
Nur noch zu meiner Verteidiung. Den Artikel postete ich in das Forum am Sonntag, wo ich absolut keinerlei Zugang zu irgendwelchen Rechtssachen hatte. Heute morgen erreichte ich frühzeitig die Anwaltskanzlei unserer Firma und stellte ihnen das Schlamassel vor. Das Produkt aus deren Beratung steht jetzt im Internet, als Sie es gelesen haben. Mag sein, daß ich bei dem Tor des Monats „Juni“ wieder etwas rechtlich daneben gegriffen haben könnte. Das kann ich aber vorerst aussitzen, denn der primäre Stein des Anstoßes, nämlich die Veröffentlichung der Namen und Homepages, ist erst einmal aus dem Weg.
Es tut mir leid, für Sie den Anschein erweckt zu haben, ich wolle meine persönlichen Probleme in dieses Forum tragen. Tatsächlich suchte ich nur Rat in juristischen Grundsätzen.