Muss man oder muss man nicht

Von: , Frage gestellt am Do, 23. Sep 2004

Hallo,
bei sogenanten "call by call" Internetbesuchen wird die Rechnung über die Telekom an den Verbraucher gestellt.
Nehmen wir mal an es kommt von Seiten der Telekom zu Mahnungen wegen verspäteter Bezahlungen. Die Vorderungen der anderen Anbieter werden nicht mehr auf den Mahnrechnungen aufgeführt (ohne das extra aufzuführen). Der Kunde zahlt die Mahnungen anhand der neuen Rechnungen und achtet nicht auf die unterschiedlichen Summen.
Das Leben geht weiter und plötzlich flattert ein Brief irgend einer Anwaltskanzlei in den Briefkasten mit einer Rechnung welche für verschiedene Call by Call Firmen ausstehende Beträge geltend machen will. Die Aufgeführten Posten sind nach Monaten und Jahren aufgeteilt wobei Posten welche älter als 2 Jahre sind keine ausnahme bilden. Die Höhe der einzelnen Posten liegen so bei 0,10€ - 1,20€.
Eine satte Bearbeitungs- und Mahngebür runden die ganze Sache ab.
Sagen wir mal 2,89 für die angeblich erbrachten Leistungen in den letzten Jahren, 6€ Bearbeitungsgebühr, 3€ Mahnkosten und 2,55€ Zustellgebühr.

Wie sollte man auf so etwas reagieren?

mfg


Bert

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss man oder muss man nicht

    Hallo,

    ich halte die verlangten Mahn- und Bearbeitungsgebühren für äußerst human. DA bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als zu zahlen.

    Gruß Ebi

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Muss man oder muss man nicht

      Hallo Ebi
      aber warum? Wer weiss denn noch ob die Vorderungen richtig sind.
      Wer hat denn noch Tel. Rechnungen von vor 2 Jahren?

      Wenn man einfach behauptet, "Ne die Leistungen hab ich nie in Anspruch genommen" wer muss dann was wem beweisen?

      Kann man mit so etwas zum Anwalt gehen?
      Ist es vielleicht eine neue Betrugsmasche so nach dem Motto ein paar werden schon bezahlen ohne nachzufragen???


      mfg

      Bert

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Muss man oder muss man nicht

        Hallo,

        1. Du hast vor 2 Jahren die Rechnungen bekommen - wenn Du die nicht mehr hast, ist es ausschließlich Dein Problem. Ich hab noch alle ab 1998.
        2. Du hast den Forderungen nicht widersprochen (damals), die Telekom hat aber bei der Mahnung nur ihre eigenen Außenstände eingetrieben,die callbycall-Beträge blieben offen.
        3. Damit ist es der Telefongesellschaft ein leichtes, die Forderung zu begründen, da sie vor 2 Jahren gestellt wurden und von Dir nicht widersprochen wurde.
        4. Finde ich es ziemlich unverschämt, nicht zu bezahlen, sich dann dumm stellen zu wollen und dafür hier auch noch Anleitung haben zu wollen.

        Gruß,
        Micha

        • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Muss man oder muss man nicht

          Tach Micha,
          Du bist ja ein ganz schneller mit deinen Schlussvolgerungen.

          Respekt

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Muss man oder muss man nicht

        Hallo, Wer hat denn noch Tel. Rechnungen von vor 2 Jahren?
        Rechnungen, egal welcher Art, hebt man mal prinzipiell 5 Jahre auf; wichtige Rechnungen auch 10 und mehr Jahre (ich spreche natürlich nicht von den Kassenzetteln im Supermarkt). Wenn man einfach behauptet, "Ne die Leistungen hab ich nie in
        Anspruch genommen" wer muss dann was wem beweisen?
        Der Fordernde dem Schuldner. Dürfte hier aber kein Problem sein. Die dürften Nachweise über die erbrachten Leistungen besitzen.
        Kann man mit so etwas zum Anwalt gehen?
        Klar. Wenn man noch mehr Geld verlieren will. Ein netter Anwalt wird sagen "Es lohnt nicht, danke für das Honorar". Ein weniger netter wird sagen: "OK. Das versuchen wir!". Ist es vielleicht eine neue Betrugsmasche so nach dem Motto
        ein paar werden schon bezahlen ohne nachzufragen???
        Nimm es als Lehrgeld und bezahl es. Da du ja selber nicht sicher sagen kannst, ob die Forderung berechtigt ist, hast du ja nur die Wahl zwischen bezahlen und das Risikospiel "Rechtsstreit gewinnen oder richtig ordentlich Knete dabei loswerden".

        Gruss, Niels

        PS: ich habe noch 7 Jahre alte Telefonrechnungen

        • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Muss man oder muss man nicht

          Hallo Niels,
          danke erst mal für deine Antwort.

          Ich find die Sache halt nicht richtig.
          Habe natürlich die Rechnung gestellt bekommen auf irgend welchen Telekom Rechnungen.
          Dort sind diese Positionen dann auch einzeln aufgelistet.

          Das bei einer Mahnung allerdings diese Sachen dann nicht mehr mitbezahlt werden habe ich erst realisiert als ich den "ersten" Brief irgend einer Anwaltskanzlei bekommen habe. Diese Forderungen lagen mehr als 4 Jahre zurück und waren höher als die letzten.
          Diese Anwaltskanzlei habe ich mehrfach angeschrieben und das einziege was dort zurück gekommen ist wahren erinnerungen und nochmalige Mahnungen.
          Also habe ich dann nach langem Zögern bezahlt.

          Jetzt kommt wieder so ein Ding und ich frage mich halt ob das jetzt eigentlich jemals aufhört oder immer so weiter geht.

          Ausserdem steht bei so einer Telekomrechnung nichts über den Anbieter und dessen Kontoverbindung und nichts.
          WOhin sollte ich das Geld den schicken?
          Da ist rein garnichts von irgend einem call by call Anbieter mal gekommen.
          Warten die bis es sich lohnt oder wie verfahren diese Firmen?

          Wohnach richten sich die Mahngebühren?
          Wenn die damit nen Anwalt beauftragen statt mir einfach mal ne eigene Rechnung zu schicken und der dann auch noch Geld verlangt muss ich das einfach so schlucken?

          Für mich ist das ne Abzocke wenn das so einfach geht.
          Schreiben wir mal keine Zahlungserinnerung sonder beauftragen direkt mal Kanzlei So und So. So geht das?

          mfg

          Bert

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss man oder muss man nicht

    Hallo,
    bei sogenanten "call by call" Internetbesuchen wird die
    Rechnung über die Telekom an den Verbraucher gestellt.
    Nehmen wir mal an es kommt von Seiten der Telekom zu Mahnungen
    wegen verspäteter Bezahlungen. Die Vorderungen der anderen
    Anbieter werden nicht mehr auf den Mahnrechnungen aufgeführt
    (ohne das extra aufzuführen). Der Kunde zahlt die Mahnungen
    anhand der neuen Rechnungen und achtet nicht auf die
    unterschiedlichen Summen.
    Das Leben geht weiter und plötzlich flattert ein Brief irgend
    einer Anwaltskanzlei in den Briefkasten mit einer Rechnung
    welche für verschiedene Call by Call Firmen ausstehende
    Beträge geltend machen will. Die Aufgeführten Posten sind nach
    Monaten und Jahren aufgeteilt wobei Posten welche älter als 2
    Jahre sind keine ausnahme bilden. Die Höhe der einzelnen
    Posten liegen so bei 0,10€ - 1,20€.
    Eine satte Bearbeitungs- und Mahngebür runden die ganze Sache
    ab.
    Sagen wir mal 2,89 für die angeblich erbrachten Leistungen in
    den letzten Jahren, 6€ Bearbeitungsgebühr, 3€ Mahnkosten und
    2,55€ Zustellgebühr.

    Wie sollte man auf so etwas reagieren?

    Hallo, es wurde ja schon alles beantwortet für diesen Fall. Zahlen heisst die Devise und die Rechnungen aufbewahren für das nächste mal.

    nur noch allgemein hinzugefügt weil ich selbst nachgeforscht habe:
    Die Telekom ist ja nicht mehr verpflichtet, nach erfolgter Mahnung auch die Rechnungen der Drittanbieter zu mahnen (hier ja bekannt).

    Es kann aber passieren, dass man nicht auf die Mahnung der Telekom zahlt, sondern auf die Rechnung. Man überweist also den Betrag auch der call-by-call-Anbieter an die Telekom. Wenn der Telekom auffällt, dass der Großteil der Rechnung an die Drittanbieter geht, verzögern sie die Auszahlung an diese. Diese mahnen dann den Nutzer selbst an.

    Der Nutzer muss dann jedesmal auf die Mahnungen der Fremdanbieter Kontoauszüge und Rechnungen rauszusuchen, um die Zahlung zu belegen.
    Gelingt ihm das, geht der Drittanbieter auf die Telekom zu, die dann natürlich den Fehler zugibt und das Geld weiterleitet.

    der Drittanbieter mußte Mehraufwand betreiben; Der Nutzer mußte Mehraufwand betreiben und ist auch noch auf den Drittanbieter sauer, der das nicht regeln kann;

    ...und die Telekom freut sich, dass es dem Nutzer zu blöd wird und er brav über die Telekom telefoniert.

    So kann man auch seine Existenzberechtigung sichern.

    Kommentare, wie "zahl rechtzeitig, dann passiert das nicht", hilft diesen Nutzern nicht. Macht sie nur wütender.

    Gruß
    Barbara

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Muss man oder muss man nicht

      Hallo Barbara,
      ich habe noch nie ne Rechnung oder ne Mahnung von den Anbietern bekommen.
      Aber von den Anwälten der Anbieter.

      Für mich heist das auf jeden Fall das ich nie wieder über call by call reingehe.
      Wenn diese Firmen so agresiv sind haben sie in mir für immer nen Kunden verlohren


      mfg

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Muss man oder muss man nicht

        Hallo Barbara,
        ich habe noch nie ne Rechnung oder ne Mahnung von den
        Anbietern bekommen.
        Aber von den Anwälten der Anbieter.
        Die rechnung hast Du bekomen, zwei Jahre vorher mit der Telekomrechnung.
        Die 1.Mahnung kann auch über Anwälte laufen, muss nicht selbst vom Anbieter kommen. Anwaltsgebühren wurden ja auch nicht in Rechnung gestellt, soweit ich mich erinnern kann. Für mich heist das auf jeden Fall das ich nie wieder über call
        by call reingehe.
        Wenn diese Firmen so agresiv sind haben sie in mir für immer
        nen Kunden verlohren
        Die Telekom lebe hoch!!
        Gruß
        Barbara



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