was kann jemand tun, der für eine Dienstleistung mehrmals gekündigt hat,
dies jedoch einfach ignoriert wird
und wie ganz selbstverstänlich weiterhin die monatlichen Gebühren per Lastschrift eingezogen werden.
Ich denke man könnte bei der Bank ansetzen, so dass diese den automatischen Lastschrifteinzug unterbindet.
Hallo,
ist die Kündigung wirksam? Gab es laut Vertrag fristen, die eingehalten werden mußten?
Wenn Kündigung wirksam, dann einzugsermächtigung widerrufen gegenüber dem ehem. Verttagspartner und dies der Bank bekannt geben und die schon geleisteten, wenn möglich, durch die Bank zurückholen.
Wenn nicht mehr möglich schriftlich die Rückzahlung fordern.
Gruß
Barbara
Barbara
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Sofort widersprechen und Geld zurückholen!
Hallo Sebastian,
einer Lastschrift kann man nach meinen Erfahrungen problemlos und ohne irgendeine Begründung bei der Bank widersprechen. Du bekommst das Geld dann termingleich auf Deinem Konto gutgeschrieben.
Das nächste Mal wird die Bank das allerdings wieder abbuchen und Du mußst erneut widersprechen. Ich hab das Spielchen mit einem Abbucher mal 3 mal hintereinander praktiziert, bis der es begriffen hatte.
Aus diesem Grund vermeide ich auch weitestgehend Einzugsermächtigungen und ziehe daueraufträge oder Einzelüberweisungen vor.
Wenn Du tatsächlich im Recht bist und Deine Kündigung wirksam ist, dann würde ich auf keinen Fall weiterin schreiben und bitten, sondern in Deinem eigenen Interesse handeln.
grüße
gordie
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Wenn Kündigung wirksam, dann einzugsermächtigung widerrufen
gegenüber dem ehem. Verttagspartner und dies der Bank bekannt
geben
die Bank interessiert das nicht, weil sie nur Ansprechpartner für die Rückgabe der jeweiligen Lastschrift ist. Sollte der ehemalige Vertragspartner erneut eine Lastschrift zum Einzug geben, muß die Bank die Belastung wie gehabt durchführen und das geht dann im Zweifel bis zum St. Nimmerleinstag so weiter, solange der ehemalige Vertragspartner das nicht drangibt.
ich wollte Dir nicht gleich nochmal widersprechen, deshalb hab ich Christian den Vortritt gelassen
In der Tat geht es der Bank hinten vorbei, ob die Einzugsermächtigung widerrufen wurde oder nicht. Sie kann (und will) da weder etwas vormerken noch kontrollieren. Wenn die Lastschrift immer wieder eingezogen wird, geht sie immer wieder (plus Gebühren) zurück.
Aber richtig ist, dass der Fragesteller sichergehen muss, dass er im Recht ist (rechtzeitig und fristgemäss gekündigt), sonst kann der Zahlungsempfänger die aufgelaufenen Rücklastschriftgebühren an ihn weitergeben.