Telefonische zusage beim Verkauf

Hallo,

Ich hätte mal ne Frage zum Telefonverkauf.

Angenommen eine Person will z.B ein Auto per Telefon verkaufen und gibt einem Käufer (genauer ein Freund des Käufers) eine mündliche Zusage. Nun hat sich aber innerhalb 24 Studen in der Sachlage etwas geändert. Der Verkäufer hat aus persönlichen Gründen das Angebot zurückgezogen.
Nehmen wir an in dem Verkaufsgespräch hätte der Verkäufer auch erwähnt, dass er wissen will wie das ganze abgewickelt wird. Nun hat sich der Käufer, der über den im Auftrag handelten Freund in Kenntniss gesetzt wurde, dass er den Kauf bestätigt gekriegt hat, bereits diverse Kosten verursacht die angeblich in Zusammenhang des Autokaufs stehen.
Er stellt in dem ersten persönlichen Gespräch mit dem Verkäufer folgende zwei Möglichkeiten:

  1. Er kauft das Auto wie gehabt oder
  2. Der Verkäufer muss seine Kosten tragen (anderes Auto des Käufers, dass er ursprünglich kaufen wollte wurde abgelehnt, rote Kennzeichen zur Überführung, Werkstathalle wurde angemietet.

Zu dem Auto das verkauft werden sollte, ist noch zu sagen, dass es keinen Tüv hat und nicht Fahrbereit ist.
Der Verkäufer will das Auto jetzt nicht mehr verkaufen. Wie würde dieser Fall für den Verkäufer ausgehen.

Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Ende und Basta !

Ist lediglich ne Beweisfrage vor Gericht.

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Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Ende und Basta !

Ist lediglich ne Beweisfrage vor Gericht.

Naja, es ist in dem Beispiel ja noch kein Vetrag vorhanden. Nur eine mündliche Zusage.

Ein Vertrag benötigt keine Schriftform.
Eine Zusage ist eine Einigung. Also Verkäufer sagt „ich will dies und biete jenes“. Käufer sagt „ok“ -> Vertrag zustande gekommen.

Liebe Grüße
Timi

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§ 147 Annahmefrist

(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.
MfG
Jakob

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