Ein Student X kauft bei Ebay 10 gefälschte Burberry Taschen ( er vermutet anhand den Bildern, dass diese gefälscht ist ).
Nach erhalt der Taschen geht er ins Burberry-Geschäft und lässt die Ware prüfen, und voila sind wirklich alle gefälscht.
So jetzt das verrückte daran!!
Könnte dieser Student zu einem Anwalt gehen und alle 10 Leute auf Schadenersatz verklagen??? In form einer Abmahnung??? Viewiel müsste die Verkäufer ihm zahlen?? den vollen Preis des Originals??
das wird nicht funktionieren. der verkäufer wird’s evtl. mit dem staatsanwalt zu tun kriegen.
aber wo ist der schaden für dich? du hast ja keine als echt angebotene gefälschte ware zum regulären preis gekauft (was betrug wäre).
und auch wenn’s so wäre, könntest du höchstens auf erstattung eines teils der kosten bestehen. toll. dann hast du 10 minderwertige taschen, die du nicht mehr los wirst. es sei denn, sie werden beschlagnahmt.
aber du kaufst gefälschte ware zu einem für eine fälschung angemessenem preis. wie soll das dann gehen?
„hey, die tasche ist ja falsch! da hab ich ja dann viel zu wenig dafür bezahlt! die differenz will ich aber erstattet haben!“
???
der Student X hat sich schlau gemacht, wenn stimmmt was er gelesen hat kann er darauf bestehen, dass der Verkäufer ihm ein original als ersatz besorgen muss ( da er ja nur Sachen kauf die in der Artikelbeschreibung stehen haben es ist original!!!).
Somit müsste der Verkäufer ihm entweder eine original Tasche besorgen oder ihm den differenz Betrag bis zum original erstatten!!
Kleines feedback der Richtigkeit wäre nett.
Mit freundlichen Grüssen
Dennis
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
selbst wenn deine Theorie stimmen würde, wäre hier der Pferdefuss, dass der Käufer ja davon ausging, dass die Ware gefälscht ist und sie offensichtlich nur deshalb gekauft hat. Warum sollte er sonst 10 dieser Taschen bei verschiedenen Verkäufern einkaufen?
das wird nicht funktionieren. der verkäufer wird’s evtl. mit
dem staatsanwalt zu tun kriegen.
aber wo ist der schaden für dich? du hast ja keine als echt
angebotene gefälschte ware zum regulären preis gekauft (was
betrug wäre).
und auch wenn’s so wäre, könntest du höchstens auf erstattung
eines teils der kosten bestehen. toll. dann hast du 10
minderwertige taschen, die du nicht mehr los wirst. es sei
denn, sie werden beschlagnahmt.
aber du kaufst gefälschte ware zu einem für eine fälschung
angemessenem preis. wie soll das dann gehen?
„hey, die tasche ist ja falsch! da hab ich ja dann viel zu
wenig dafür bezahlt! die differenz will ich aber erstattet
haben!“
???
gruß
michael
Hallo,
danke für die schnelle Antwort, ABER…
der Student X hat sich schlau gemacht, wenn stimmmt was er
gelesen hat kann er darauf bestehen, dass der Verkäufer ihm
ein original als ersatz besorgen muss ( da er ja nur Sachen
kauf die in der Artikelbeschreibung stehen haben es ist
original!!!).
Ja er kann, wenn die als Originale verkauft wurden.
Aus unerlaubte Handlung.
Seitend der EBAY-Verkäufer schlicht Betrug, wenn die die als Original anpreisen. §263 StGB Betrug
Ein Verstoss Markenrechtlicher Art sowieso.
Für den Käufer 823BGB Schadenersatz auf eine „erlaubte gleichwertige sprich originale Ware“
Kommt der Markenbesitzer hinter die Sache, werden diese eingestampft.
Das Geschäft ist daher wohl wegen Sittenwidrigkeit 0 und nichtig gewesen.
Jakob
Somit müsste der Verkäufer ihm entweder eine original Tasche
besorgen oder ihm den differenz Betrag bis zum original
erstatten!!
selbst wenn deine Theorie stimmen würde, wäre hier der
Pferdefuss, dass der Käufer ja davon ausging, dass die Ware
gefälscht ist und sie offensichtlich nur deshalb gekauft hat.
Das wird er dem einzelnen Verkäufer wohl kaum auf die Nase binden. Insoweit wird der Verkäufer _diese_ Einrede schlecht vorbringen können.
Ja er kann, wenn die als Originale verkauft wurden.
Aus unerlaubte Handlung.
Seitend der EBAY-Verkäufer schlicht Betrug, wenn die die als
Original anpreisen. §263 StGB Betrug
Die strafrechtliche Seite lasse ich mal außen vor. Soviel sei gesagt: Jemanden zu rechtswirksam betrügen, der vom Betrug weiß, ist schon ein bißchen schwierig.
Ein Verstoss Markenrechtlicher Art sowieso.
Für den Käufer 823BGB Schadenersatz auf eine „erlaubte
gleichwertige sprich originale Ware“
Das wird er dem einzelnen Verkäufer wohl kaum auf die Nase
binden. Insoweit wird der Verkäufer _diese_ Einrede schlecht
vorbringen können.
Im Falle einer Anzeige wird aber ein leidlich tauglicher Anwat des Verkäufers routinemässig auch das eBay-Verhalten des Käufers prüfen und sehen, dass der Käufer diese „Masche“ mehrfach durchgezogen hat…
Ja er kann, wenn die als Originale verkauft wurden.
Aus unerlaubte Handlung.
Seitend der EBAY-Verkäufer schlicht Betrug, wenn die die als
Original anpreisen. §263 StGB Betrug
Die strafrechtliche Seite lasse ich mal außen vor. Soviel sei
gesagt: Jemanden zu rechtswirksam betrügen, der vom Betrug
weiß, ist schon ein bißchen schwierig.
Der sagt das doch nicht dabei.
Der gibt Theatralisch den Betrogenen.
mfG Jakob
Ein Verstoss Markenrechtlicher Art sowieso.
Für den Käufer 823BGB Schadenersatz auf eine „erlaubte
gleichwertige sprich originale Ware“
Wenn da eine Weiterveräußerungsabsicht bestehen würde,
vielleicht schon, aber so…
???
StGB § 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
…
DENN der „Ankauf ist strafrechlich in Ordnung“ also greift 259 hier nicht, allenfalls wieder Betrug wenn er bemerkt hatt das ist ja keine Original Ware.
Jakob
…
ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ja er kann, wenn die als Originale verkauft wurden.
Aus unerlaubte Handlung.
Seitend der EBAY-Verkäufer schlicht Betrug, wenn die die als
Original anpreisen. §263 StGB Betrug
Die strafrechtliche Seite lasse ich mal außen vor. Soviel sei
gesagt: Jemanden zu rechtswirksam betrügen, der vom Betrug
weiß, ist schon ein bißchen schwierig.
Der sagt das doch nicht dabei.
Der gibt Theatralisch den Betrogenen.
Hier ging es nicht um Beweisfragen sondern um eine rechtliche EInschätzung. Daß Dir dieser Unterschied Probleme macht, ist allerdings nicht neu.
Wenn da eine Weiterveräußerungsabsicht bestehen würde,
vielleicht schon, aber so…
???
StGB § 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat
erlangt hat,
…
DENN der „Ankauf ist strafrechlich in Ordnung“
Vielleicht überlegst Du Dir Deine Aussage nochmal, wenn Du den nun von mir fett markierten Bereich noch einmal in Ruhe liest.
Im übrigen bist Du doch derjenige, der ständig mit StGB-§ um sich wirft. Auf einmal so kleinlich geworden?
Wenn da eine Weiterveräußerungsabsicht bestehen würde,
vielleicht schon, aber so…
???
StGB § 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat
erlangt hat,
…
DENN der „Ankauf ist strafrechlich in Ordnung“
Vielleicht überlegst Du Dir Deine Aussage nochmal, wenn Du den
nun von mir fett markierten Bereich noch einmal in Ruhe liest.
Nein - gemeint ist vom Gesetzgeber beim §259 daß, die Sache durch ein Eigentumsdelikt erlangt ist! Dies ist hier nie der Fall also entfällt §259 StGB
Raub oder Diebstahl oder Betrug
Jakob
Im übrigen bist Du doch derjenige, der ständig mit StGB-§ um
sich wirft. Auf einmal so kleinlich geworden?
Ein Student X kauft bei Ebay 10 gefälschte Burberry Taschen (
er vermutet anhand den Bildern, dass diese gefälscht ist ).
Hier klappt schon alles in sich zusammen. Da der käufer sich der Erkenntnis, das die Waren keine Orginale sind, bewußt verschlossen hat, kann er die kaufverträge weder anfechten noch nach sachmägelgewähreistungsrecht vorgehen, womit er selbst auch gar keine ansprüche gegen die verkäufer hat. er wurde nicht arglistig getäuscht und hatte ferner psoitive kenntnis von der mangelhaftigkeit.
der käufer kann natürlich die verkäufer wegen irgendeines markenrechtsvergehens anzeigen, weil es da straftatbestände gibt, das nützt aber dem käufer garn nicht sondern nur den herstellern als eigentlichen geschädgten.
Ja er kann, wenn die als Originale verkauft wurden.
Aus unerlaubte Handlung.
Seitend der EBAY-Verkäufer schlicht Betrug, wenn die die als
Original anpreisen. §263 StGB Betrug
Ein Verstoss Markenrechtlicher Art sowieso.
Für den Käufer 823BGB Schadenersatz auf eine „erlaubte
gleichwertige sprich originale Ware“
Kommt der Markenbesitzer hinter die Sache, werden diese
eingestampft.
Das Geschäft ist daher wohl wegen Sittenwidrigkeit 0 und
nichtig gewesen.
Ich habe jetzt lange überlegt, was man darauf antworten kann. Aber die Tatsache, daß hier wieder mal wild mit irgendwelchen Rechtsnormen umhergeworfen wird, die jemand mal irgendwo gehört oder gelesen hat ohne ihre Bedeutung und rechtliche Einordnung zu kennen, haut mich glatt total um.