Copyright im Internet (Bilderklau)

Hallo,

jemand will seine Homepage mit Bildern bereichern. Er sucht im Internet, wird fündig und kopiert die Bilder in seine Seite. Also nicht per Link (kann sich ja ändern), sondern direkt auf seinen Serverplatz. Begeht dieser Mensch nun eine Verletzung des Urheberrechts? Wie teuer kann so etwas werden und wie geht man dagegen vor? Die geklauten Bilder haben ein Copyright, dürfen nur von einem bekannten Personenkreis benutzt werden. Nicht einmal der Versuch einer elektronischen Verfälschung wurde gemacht, sogar die Dateigröße stimmt exakt (sozusagen bis auf das letzte Pixel gleich). In der Ursprungspage wird ausdrücklich auf das Urheberrecht der Bilder verwiesen.

Wie wäre der Fall, wenn Postkartenbilder gescannt und als Bilder für die Page benutzt werden?

Gruß
André

Hallo,

jemand will seine Homepage mit Bildern bereichern. Er sucht im
Internet, wird fündig und kopiert die Bilder in seine Seite.
Also nicht per Link (kann sich ja ändern), sondern direkt auf
seinen Serverplatz. Begeht dieser Mensch nun eine Verletzung
des Urheberrechts?

Ja.

Wie teuer kann so etwas werden und wie geht
man dagegen vor?

Die Abmahn - Anwälte reiben sich die Hände :smile: Ich weiß nicht, ob es da Grenzen gibt, ich habe schon von leuten gehört, die 40 € zahlen sollten aber auch von leuten die mehrere Tausend € zahlen sollten.

Einfachste Möglichkeit: Den „Dieb“ mal anschreiben und ihn bitten, die Bilder zu entfernen. Sollte er das nicht tun kann man weitere Schritte einleiten. Aber viele Leute sind immer noch so blöd und denken sich bei sowas nichts - halten das Internet quasi für einen rechtsfreien Raum.

Die geklauten Bilder haben ein Copyright,

Urheberrechtlich geschützt sind sie auch ohne ein Copyright. Denn das Urheberrecht gilt automatisch.

dürfen nur von einem bekannten Personenkreis benutzt werden.
Nicht einmal der Versuch einer elektronischen Verfälschung
wurde gemacht, sogar die Dateigröße stimmt exakt (sozusagen
bis auf das letzte Pixel gleich).

Spricht wieder dafür, dass sich derjenige keine Gedanken gemacht hat: „Gefällt mir, nehm ich mit“. Dass es jemanden stören könnte, auf die Idee ist er wohl nicht gekommen.
Ich hatte so einen Fall mal bei Ebay (da wurde ein von mir fotografierter Artikel angeboten, eindeutig erkennbar an meiner Wohnzimmereinrichtung). Ich habe die Person angemailt und sie hat die Bilder sofort aus der Auktion genommen. Ich habe dafür kein geld kassiert sondern lediglich eine Entschuldigung bekommen und das hat mir auch gereicht.

In der Ursprungspage wird
ausdrücklich auf das Urheberrecht der Bilder verwiesen.

Wie gesagt: Wäre gar nicht nötig, denn das Urheberrecht greift auch, wenn es nicht da steht.

Wie wäre der Fall, wenn Postkartenbilder gescannt und als
Bilder für die Page benutzt werden?

Dann läge das Urheberrecht beim „Postkartenhersteller“ (je nachdem, ob der Fotograf / Künstler das recht abgetreten hat usw.) also nicht bei dir. Und du könntest auch nichts unternehmen, sofern du nicht das recht hattest, die Bilder zu benutzen.

Liebe Grüße
Timi

hier geht es um eine große…
… kommerzielle Seite, die die Bilder einfach benutzt. Erkennbar als reine Kopie z.B. am Gebäude (Schatten und Wolken drüber), an den abgebildeten Menschen…

Nun stellt sich die Frage, ob ein großer Aufriß überhaupt lohnt, denn die haben mit Sicherheit die besseren Anwälte. Wurmig ist es schon, denn die Bilder wurden ziemlich teuer angefertigt. Gibt es irgendwo ein Verzeichnis der Internet-Anwälte?

Gruß
André

Urheberrecht, Aufforderung zur Unterlassung
heißt das in Deutschland. Copyright wäre das Leistungsschutzrecht.

Aus dem Urh. gibt es einen Anspruch Leist. auf »angemessene« finanzielle Entschädigung des Autors (Komponist, Texter, Graphiker,…) für den Gebrauch seiner kreativen Leistung (= geistiges Eigentum).

Üblicherweise in dem Fall: Schadensersatz einklagen

Begeht dieser Mensch nun eine Verletzung des Urheberrechts?

JA

Wie teuer kann so etwas werden und wie geht man dagegen vor?

600 EUR/Stück

Mach es simpel schicke eine kostenfrei Abmahnung mit Unterlassungserklärung (oder mit Kostennote, falls Du gleich einen Anwalt einschalte möchtest), die unterschrieben zurückgeschickt werden muss mit Fristsetzung (14 Tage) und Androhung einer Anzeige wg. Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und Leistungsschutzrecht, sowie der Möglichkeit weiterer Schadensersatzforderungen.

Wie wäre der Fall, wenn Postkartenbilder gescannt und als
Bilder für die Page benutzt werden?

EGAL, ist der gleiche Sachverhalt. Es zählt der Diebstahl des Inhaltes, nicht der technischen Darbietung. Bild ist Bild, ob als JPG oder in Papier.

Gruß

Stefan

Hallo André,

… kommerzielle Seite, die die Bilder einfach benutzt.
Erkennbar als reine Kopie z.B. am Gebäude (Schatten und Wolken
drüber), an den abgebildeten Menschen…

Kannst du den Beweis führen, dass die Rechte an den Bildern dir gehören?

Nun stellt sich die Frage, ob ein großer Aufriß überhaupt
lohnt, denn die haben mit Sicherheit die besseren Anwälte.

Ob der Anwalt besser oder schlechter ist, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Es kommt zunächst darauf an, wer im Recht ist und Beweise für diese Rechtsposition vorlegen kann. Wenn du also z.B. die Originalnegative vorweisen kannst, hast du gute Chancen.

Wurmig ist es schon, denn die Bilder wurden ziemlich teuer
angefertigt.

Moment, „angefertigt“ klingt nach Fotograf. Bist du sicher, von dem die ausschließlichen Nutzungsrechte erhalten zu haben? Im Zweifelsfall würde ich zunächst den mal ansprechen, ob er etwas von der Zweitverwertung weiß. Je nach deinen Nutzungsrechten, wäre er es dann übrigens auch, der hier nur Rechte geltend machen könnte.

Gibt es irgendwo ein Verzeichnis der
Internet-Anwälte?

Nein, nicht so direkt. Zumal es keine Fachanwaltschaft „Internetrecht“ gibt, und die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte auch nach eigener Meinung und nicht unbedingt nach tatäschlicher Kompetenz genutzt werden. Ich kenne einige auf diesem Gebiet ebenfalls ordentliche Kollegen, allerdings keinen in deiner Nähe. Im Zweifelsfall kannst du dich aber gerne per Mail melden.

Gruß vom Wiz

Gruß
André

frag doch mal den Graven

Gibt es irgendwo ein Verzeichnis der
Internet-Anwälte?

Günther Freiherr von Gravenreuth fragen.
Wenn der dir nicht helfen kann, kann dir keiner helfen.
http://www.gravenreuth.de/

Gruss Tania* Jan

*blöder Insider Gag SCNR

Nun stellt sich die Frage, ob ein großer Aufriß überhaupt
lohnt, denn die haben mit Sicherheit die besseren Anwälte.

Was sind denn für dich die besseren Anwälte? Die, die den Richtern, welche selbst keine Ahnung von Recht haben, am ehesten erzählen können, wie der Fall zu lösen ist oder was?

Levay