Rechnungen per Email

Ich habe mal vor einiger Zeit gelesen, dass eine Rechnung, die nur per Email verschickt wird nicht rechtsgültig ist. Ich glaube es war in §14 UStG. Die Rechunug ist nur gültig, wenn Sie mit irgendeiner Signatur versehen ist. Stimmt das? Seit wann ist das so?

Ich habe von einem kleinen Internetprovider, bei dem Ich NOCH Kunde bin eine Mahnung per Email erhalten, angeblich hätte ich eine Rechnung nicht bezahlt. Ich habe diese Rechnung, die per Email verschickt worden ist allerdings wirklich nie erhalten, was ich ihm auch mitgeteilt habe. Ich kann ja nichts bezahlen, über das ich keine Rechnung habe. Die Rechnung kam dann auch per Email, diesmal an die richtige Email-Adresse. wenige Tage später, habe ich eine Weitere Mahnung erhalten, über einen wesentlich höheren Betrag, es war auch für einen anderen Abrechnungszeitraum. Da ich hierfür nur die Mahnung und keine Rechnung erhalten hab, konnte ich gar nicht bezahlen. Jetzt hat man mir dort meinen Account gesperrt, was aber nicht tragisch ist, da ich mittlerweile einen eigenen Server habe, und die wichtigen Domains vorher noch umziehen konnte. Wie sieht in diesem Fall die Rechtliche Lage aus?

Eine Rechnung (wenn Sie denn kommt) ist nicht gültig, wenn Sie nicht signiert ist, oder?

Gruss

Richard

Hi,

Eine Rechnung (wenn Sie denn kommt) ist nicht gültig, wenn Sie
nicht signiert ist, oder?

Du vermengst zwei Dinge: Das Steuer- und das Zivilrecht. Im Zivilrecht ist eine Rechnung auch dann gültig, wenn sie auf eine Serviette geschrieben oder Dir im Kino ins Ohr geflüstert wird. Kurz gesagt: Sie bedarf nicht der Schriftform. Lediglich zugegangen muß sie sein und wenn Du sie nicht erhalten hast und sie unter gewöhnlichen Bedingungen auch nicht hättest erhalten können, dann ist sie nicht zugegangen.

Gruß,
Christian

Vielen Dank schonmal für diesen Hinweis. Es ist jedoch so, dass ich selbstständig bin und daher ja eine richtige Rechnung in Schriftform benötige, oder? Sonst erkennt das Finanzamt das doch nicht an.

Gruss

Richard

dann druck sie doch aus!
und hefte sie zusammen mit dem zahlungsbeleg ab. so mache ich das jedenfalls immer. hat noch nie probleme gegeben.

gruß
ann

Das wäre ja rein theoretisch möglich, klar, aber das Finanzamt wird was dagegen haben. So wie ich das verstanden habe. (siehe §14 UStG)
Wenn eine Rechnung nur einfach so per Mail verschickt wird, kann nicht wirklich nachvollzogen werden, ob die Rechnung tatsächlich von der Person kommt, von der Sie zu sein scheint, daher die Geschichte mit der digitalen Signatur.

Gruss

Richard

ich sagte doch…

… aber das Finanzamt wird was dagegen haben.

… es hat noch nie probleme damit gegeben.

gruß
ann

Hi !

Wenn die Rechnung keine zertifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz trägt, darf die in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Einkommensteuerrechtlich (bei der Gewinnermittlung) ist die Rechnung dann Brutto=Netto als Aufwand zu erfassen.
Es darf also nicht nur Zivil- und Steuerrecht nicht vermengt werden. Auch für Umsatz- und Einkommensteuerrecht gelten unterschiedliche Anforderungen.

BARUL76