Verkehrsrecht: Auto Radfahrer

Hi,

in der nahen Vergangenheit ist mir häufiger aufgefallen, dass es bei einigen Radfahrer Mode zu werden scheint den Strassenrand auf der verkehrten Seite zu benutzen. Also quasi als Geisterfahrer unterwegs sind.

Nun bewege ich mein Auto natürlich maximal so schnell, dass ich maximal innerhalb der Sichtweite anhalten kann :wink:
Wenn mir nun ein Objekt entgegenkommt (mit dem man nicht rechnen konnte) und mir meinen „Schutzweg“ nimmt, reicht der Weg nun aber evtl nicht mehr.

Wie sieht das hier mit der Haftung aus? Als Autofahrer trage ich ja eh immer die Gefährdungshaftung mit mir rum und bin eh immer Schuld egal ob ich was dafür kann oder nicht.

Aber wie siehts hier aus? Der Radfahrer hat die Gefahr ja erst provoziert durch die er ggf verletzt wurde?

Grüße,
J~

Hallo,
das kann man nicht pauschal, sondern nur Einzelfallbezogen beantworten.

Gruß
HaWeThie

Hi Jame,

mag sein, daß Deine Beobachtungen stimmen.

Aber sei vorsichtig. Hier bei uns gibt es z.B. in einer Einbahnstraße einen auf Fahrbahnniveau (also nicht Hochbord) abgeteilten Radweg, auf dem RadfahrerInnen ausdrücklich in die Gegenrichtung fahren dürfen. Ich bin mir nicht sicher, ob Du als Autofahrer das unterscheiden kannst, ob die dürfen oder nicht dürfen, also legale oder illegale Geisterfahrer sind. Davon abgesehen ist der markierte Seitenstreifen
ob nun mit oder ohne Radwegsymbol, nicht zum Befahren mit dem KFZ gedacht. Ich finde es zwar auch nicht in Ordnung, diesen Weg in Gegenrichtung mit dem Rad zu befahren, aber ein fahrendes Auto hat da auch nichts zu suchen.

Wenn Dir allerdings die Radler auf Deiner Seite ohne jegliche Markierung entgegenkommen, möglicherweise noch ohne Licht, dann würde ich das für eine neue Variante von russischem Roulette halten. Vermutlich erhalten die eine heftige Mitschuld.

Grüße
gordie

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Hallo gordie,

Aber sei vorsichtig. Hier bei uns gibt es z.B. in einer
Einbahnstraße einen auf Fahrbahnniveau (also nicht Hochbord)
abgeteilten Radweg, auf dem RadfahrerInnen ausdrücklich in die
Gegenrichtung fahren dürfen. Ich bin mir nicht sicher, ob Du
als Autofahrer das unterscheiden kannst, ob die dürfen oder
nicht dürfen, also legale oder illegale Geisterfahrer sind.

tja, wenn das „legale Geisterfahrer“ (son Quatschausdruck)sind, hängt unter jedem Schild, das für die Autofahrer nur die eine Richtung freigibt, das Zusatzschild „Radfahrer frei“. Wenn das bei euch nicht hängt, dann ist die Straße nicht nach StVO korrekt ausgeschildert.

Und Jame~ meinte ja ausdrücklich „links fahrende“ Radfahrer, also ich hätte da schon auf Straßen mit Zweirichtungsverkehr getippt.

Karin

Davon abgesehen ist der markierte Seitenstreifen
ob nun mit oder ohne Radwegsymbol, nicht zum Befahren mit dem
KFZ gedacht. Ich finde es zwar auch nicht in Ordnung, diesen
Weg in Gegenrichtung mit dem Rad zu befahren, aber ein
fahrendes Auto hat da auch nichts zu suchen.

Wenn Dir allerdings die Radler auf Deiner Seite ohne jegliche
Markierung entgegenkommen, möglicherweise noch ohne Licht,
dann würde ich das für eine neue Variante von russischem
Roulette halten. Vermutlich erhalten die eine heftige
Mitschuld.

Grüße
gordie

Hi,

in der nahen Vergangenheit ist mir häufiger aufgefallen, dass
es bei einigen Radfahrer Mode zu werden scheint den
Strassenrand auf der verkehrten Seite zu benutzen. Also quasi
als Geisterfahrer unterwegs sind.

Nun bewege ich mein Auto natürlich maximal so schnell, dass
ich maximal innerhalb der Sichtweite anhalten kann :wink:
Wenn mir nun ein Objekt entgegenkommt (mit dem man nicht
rechnen konnte) und mir meinen „Schutzweg“ nimmt, reicht der
Weg nun aber evtl nicht mehr.

Wie sieht das hier mit der Haftung aus? Als Autofahrer trage
ich ja eh immer die Gefährdungshaftung mit mir rum und bin eh
immer Schuld egal ob ich was dafür kann oder nicht.

Aber wie siehts hier aus? Der Radfahrer hat die Gefahr ja erst
provoziert durch die er ggf verletzt wurde?

Grüße,
J~

Hi,

neenee, ich spreche auch von großen Hauptverkehrsstrassen.

Davon abgesehen ist der markierte Seitenstreifen
ob nun mit oder ohne Radwegsymbol, nicht zum Befahren mit dem
KFZ gedacht.

Da hast du zwar recht, aber wenn ich einen Radfahrer dort sehe, fahre ich weiter links rüber um den Abstand zu ihm zu vergrößern. Wenn ich nämlich meine Fahrspur ganz ausnutze, ist da nichts mehr mit 2m Sicherheitsabstand. Kommt mir da jetzt so ein Vollidiot auf dem Rad entgegen und ich fahre ganz normal rechtsbündig kann jede weitere Störung dem Radler sofort das Leben kosten!!!
Ne Windböe, 'n Fußgänger, Ball, Autotür (wer kuckt denn nach VORNE ob sich Verkehr nähert!!!), ich muss nach rechts ausweichen weil im Gegenverkehr einer knapp überholt usw usw usw…
Dann ist der arme Radler leider hops… :wink:

Wenn Dir allerdings die Radler auf Deiner Seite ohne jegliche
Markierung entgegenkommen, möglicherweise noch ohne Licht,
dann würde ich das für eine neue Variante von russischem
Roulette halten. Vermutlich erhalten die eine heftige
Mitschuld.

Genau das wollte ich wissen, wie’s hier aussieht. Wenn jemand auf den Bahngleisen spazieren geht wird die Bahn kaum eine „Teilschuld“ bekommen. Und beim auto???

grüße,
J~

Hi Jame,

Genau das wollte ich wissen, wie’s hier aussieht. Wenn jemand
auf den Bahngleisen spazieren geht wird die Bahn kaum eine
„Teilschuld“ bekommen. Und beim auto???

Beim Auto ist das anders! In dem Moment, wo Du Dich ins Auto setzt, hast Du schon eine Mitschuld - ich glaube das nennt man Gefährdungshaftung.

Grüße
gordie

grüße,
J~