Hund

Hallo,
also ich versuche im folgenden das ganze neutral und ziemlich emotionslos zu sehen…
Ein streunender hund (also eine sache), leider gegenüber anderen hunden agressiv, hat einen besitzer den das nicht interessiert… Was kann man dagegen tun? Und überhaupt gibt es herrenlose bewegliche Sachen?
LG

Hallo,

Ein streunender hund (also eine sache),

Tiere werden nicht mehr generell als „Sache“ betrachtet

leider gegenüber
anderen hunden agressiv, hat einen besitzer den das nicht
interessiert… Was kann man dagegen tun?

den Hundebesitzer anzeigen.

Gruss, Niels

Hallo Shyra,

Ein streunender hund (also eine sache)

Das ist falsch. § 90a BGB besagt:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Wenn der Hund aggressiv ist, kannst Du das dem Ordnungsamt melden; die Truppe wird sich der Angelegenheit annehmen.

Und überhaupt gibt
es herrenlose bewegliche Sachen?

Ooooh ja! Zum Beispiel Koffer, die sich herrchenlos auf Flughäfen herumtreiben… :wink:))

Grüße

Renee

Hallo,

danke für eure hilfreichen antworten, soweit war ich leider auch schon:

FAZIT: Also Polizei fühlt sich nicht zuständig… verweist an das Ordnungsamt und der mensch da wiederum ist mit dem besitzer in der feuerwehr… also no chance.
LG

Wir brauchen einen Hundeführerschein!
Hallo Shyra,

leider kann der Hund am wenigsten für Dein Problem, obwohl er das Problem ist. Der dazugehörige Zweibeiner versaut aber durch sein ignorantes Verhalten das Klima für alle anderen Hundehalter und das sch…

Versuch’s doch mal mit einem Leserbrief in der örtlichen Zeitung oder vieleicht interessiert sich ja die Presse für derartige „Untätigkeitsverhältnisse“ und berichtet darüber.
Oder mit einer schriftlichen Anzeige (die kann nicht abgewimmelt werden) bei der Polizei oder beim Ordnungsamt und einer anschließenden Beschwerde (nach ein paar Wochen) wegen Untätigkeit.
Grüße
gordie

Hallo Gordie,

leider kann der Hund am wenigsten für Dein Problem, obwohl er
das Problem ist. Der dazugehörige Zweibeiner versaut aber
durch sein ignorantes Verhalten das Klima für alle anderen
Hundehalter und das sch…

dem hund mache ich auch keinen Vorwurf, aber der ja-mei- halterin…
Ich finde der hund gehört schnellstens in erfahrene Hände und bräuchte dringend eine starke und gute Erziehung…

Versuch’s doch mal mit einem Leserbrief in der örtlichen
Zeitung oder vieleicht interessiert sich ja die Presse für
derartige „Untätigkeitsverhältnisse“ und berichtet darüber.
Oder mit einer schriftlichen Anzeige (die kann nicht
abgewimmelt werden) bei der Polizei oder beim Ordnungsamt und
einer anschließenden Beschwerde (nach ein paar Wochen) wegen
Untätigkeit.

Spitzen Idee
Danke
LG
shyra

Nicht Äpfel mit Birnen durcheinander bringen.
Wenn ich jemandem seinen Hund stehle gilt der in dem Fall beispielsweise als bewegliche Sache im Rahmen der Diebstahlshandlung.

Die Unterscheidung Sache/Tier gilt nur für den Fall, dass „Schaden“ am Tier selbst eintritt. Was Eigentum angeht ist ein Hund nach wie vor eine Sache.

Herrenlos kann der Hund im Übrigen nicht sein, da er ja einen Besitzer hat. Inwieweit der sich um den Hund kümmert ist dabei nicht von Belang.

Ich würds notfalls zivilrechtlich versuchen, strafrechtlich greift da meiner Meinung nach nichts Konkretes, dementsprechend kann man sich auch das Herumdefinieren sparen.

mfg
Simon

Moien,

wenn du dies beim Ordnungsamt angezeigt hast und der feine Herr seinen vereinskameraden deckt könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde Wunder wirken!

Gruß
Bernd

Hallo,

Nicht Äpfel mit Birnen durcheinander bringen.
Wenn ich jemandem seinen Hund stehle gilt der in dem Fall
beispielsweise als bewegliche Sache im Rahmen der
Diebstahlshandlung.

du kennst aber die Bedeutung der drei Worte „nicht mehr generell“, welche ich benutzte.

Lass es dir erklären: Es bedeutet dass beide Sichtweisen vorkommen. In diesem Sinn war es ein Hinweis darauf, dass die Schlussfolgerung „ein streunender Hund (also eine Sache)“ eben „nicht mehr generell“ gilt.

Gruss, Niels

Hallo shyra,

FAZIT: Also Polizei fühlt sich nicht zuständig… verweist an
das Ordnungsamt und der mensch da wiederum ist mit dem
besitzer in der feuerwehr… also no chance.

nun gib doch nicht so schnell klein bei !
Erstens ist es ein Vorurteil, dass sich alle liebhaben, die zusammen in der Feuerwehr sind. Zweitens ist es ein Vorurteil, dass ein Beamter seine Arbeit automatisch nicht tut, weil es einem seiner Feuerwehrkameraden unangenehm sein könnte.
Drittens geht es die Polizei natürlich sofort etwas an, wenn Dein Hund, also dein Eigentum, beschädigt wird. Dann kannst du ganz normal Anzeige erstatten .
Viertens schreib ein Protokoll. Was passiert wann und wer kann das bezeugen? Stell sicher, dass die Zeugen auch bereit sind zu bezeugen. Gut ist, wenn auch schon mehrere Leute mal bei der Polizei angerufen haben, um eine Belästigung oder sogar eine Verletzung durch diesen Hund zu beklagen. Wenn du also für einen Zeitraum von , sagen wir 3-4 Wochen mehrere solcher Vorfälle nachweisen kannst, dann kann Dein Ordnungsamtsmensch das nicht ignorieren. Dann ist das ein Verwaltungsakt, der fast selber läuft, wenn natürlich auch sehr langsam. Es kann dann z.B. ein Leinenzwang verhängt werden.

Bleib dran
Gruß
Heike

Anruf beim Ordnungsamt !
Die kümmern sich drum !

Hallo,

also ich versuche im folgenden das ganze neutral und ziemlich
emotionslos zu sehen…
Ein streunender hund (also eine sache), leider gegenüber
anderen hunden agressiv, hat einen besitzer den das nicht
interessiert… Was kann man dagegen tun? Und überhaupt gibt
es herrenlose bewegliche Sachen?
LG