Übernachten am Flughafen wg. Computerfehler

Werden eígentlich menschen entschädigt, wenn sie, wie gestern bei der größten fluggesellschaft, aufgrund eines Computerfehlers auf dem Flughafen übernachten müssen.

Anscheinend waren am Donnerstagabend sehr viele Menschen auf dem Flughafen gestrandet und konnten weder weiterfliegen noch in einem Hotel untergebracht werden, weil alles schon voll war.

Die Menschen finden wahrscheinlich kaum festen Schlaf und sind dementsprechend am nächsten Tag müde und können sogar evtl. nicht arbeiten gehen. Hat es eine rechtliche Bedeutung, wenn die Verpätung über Nacht ist?
Die Verspätungen sind ja schnell dann bei über 8 Stunden, gibt es weisende urteile?
Gibt es zu diesem Thema schon Urteile?
Gibt es Internetseiten auf denen sich solche Menschen informieren können?
Vielen Dank für die Infos.
Markus

Wie es bei den Fluggesellschaften selbst aussieht,
d.h. Schadensersatzforderungen bin ich überfragt.

Wenn Du aber Deinen Flug per Kreditkarte gebucht
hast, gibts bei den meisten Kreditkarten eine
Versicherung, die zahlt, wenn das Gepäck verspätet
ankommt, wenn der Flug sich verspätet, d.h. Übernachtung
im Hotel wird gezahlt, Taxi, ein paar Kleidungsstücke
kann man sich kaufen, etc. …

Mach Dich da mal schlau, bei der gängigen Überbuchungs-
Praxis der meisten Fluglinien ist obiger Fal gar nicht so
unwahrscheinlich.

Gruss, Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Markus,

das neueste Gesetz sagt leider nur sehr schwammig etwas über Schadenersatz: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0550.pdf

Imho kannst Du Schadenersatz verlangen, wenn Du schlüssig einen Verlust nachweisen kannst. Die bloße Unannehmlichkeit ist nicht Schadenersatzpflichtig.

Der Nachweis ist relativ schwierig…

Bye
Rolf