Rechtsverbindlichkeit von e-mails?

Bekommt man als Privatkunde eine Auftragsbestätigung,
einen Vertragstext, etc. per e-mail an eine
von diesen web-mails, hat diese e-mail dann
irgendeine rechtliche Relevanz?

Per zu hoch eingestelltem Spamfilter, oder
einfach durch Versinken zwischen den übrigen
Spam-emails ists doch eher unwahrscheinlich,
als wahrscheinlich, dass sowas überhaupt ankommt.

Also allgemeiner: kann eine Nachricht, bei der
man durch ihre Versendeart zwar die Absendung
belegen, aber nicht das ankommen belegen kann
zu irgendwas rechtlich bindendem verwendet werden?

Gruss, Marco

Hi,

Also allgemeiner: kann eine Nachricht, bei der
man durch ihre Versendeart zwar die Absendung
belegen, aber nicht das ankommen belegen kann
zu irgendwas rechtlich bindendem verwendet werden?

streiche das Wort email in Deinem Artikel und ersetze es durch das Wort Brief. Streiche das Wort Spam-Filter und ersetze es durch diebische Nachbarskinder und fauler Postbote.

Was kommt nun dabei raus?

Gruß,
Christian

Bekommt man als Privatkunde eine Auftragsbestätigung,
einen Vertragstext, etc. per e-mail an eine
von diesen web-mails, hat diese e-mail dann
irgendeine rechtliche Relevanz?

Wenn es beispielsweise eine Auftragsbestätigung ist, dann wurde ja zuvor ein Auftrag erteilt. Das heisst der Auftraggeber hat eine bindende Willenserklärung abgegeben.

Per zu hoch eingestelltem Spamfilter, oder
einfach durch Versinken zwischen den übrigen
Spam-emails ists doch eher unwahrscheinlich,
als wahrscheinlich, dass sowas überhaupt ankommt.

Wenn der Spamfilter so eingestellt ist, dass er Mails automatisch löscht, dann ist das ungefähr so, als wenn jemand die Postwerbung ohne Öffnen aussortiert und dabei einen Brief zuviel wegwirft. Wird die Spammail nur verschoben, dann hat der Empfänger die Mail ja offensichtlich erhalten.

Ciao
Kaj

Bekommt man als Privatkunde eine Auftragsbestätigung,
einen Vertragstext, etc. per e-mail an eine
von diesen web-mails, hat diese e-mail dann
irgendeine rechtliche Relevanz?

Natürlich. Verträge können sogar mündlich geschlossen werden oder sogar nur duch schlüssiges Verhalten, dann doch erst recht per eMail. Ein Schriftformerfordernis gibt es im Recht nur selten, das würde durch eine Mail allerdings nicht gewahrt.

Per zu hoch eingestelltem Spamfilter, oder
einfach durch Versinken zwischen den übrigen
Spam-emails ists doch eher unwahrscheinlich,
als wahrscheinlich, dass sowas überhaupt ankommt.

Das ist ja die Angelegenheit des Empfängers der Mail. Er muss dafür Sorge tragen, dass das alles funktioniert.

Also allgemeiner: kann eine Nachricht, bei der
man durch ihre Versendeart zwar die Absendung
belegen, aber nicht das ankommen belegen kann
zu irgendwas rechtlich bindendem verwendet werden?

Ja.

Levay