angenommen Herr A möchte seinem Hund Max sein Geldvermögen vererben. Geht das? Genauer gesagt: Ist Hund Max rechtsfähig? Nach §1 BGB würde ich sagen „Nein“.
Anders gefragt: Welches Beispiuel eigent sich, um zu zeigen, wer rechtsfähig ist und wer nicht.
ich würde meinen, dass die Antwort völlig nutzlos ist, denn sie beantwortet nicht die Frage und ausserdem ist diese Situation gar nicht so abwegig. Herr A ist übrigens immer rechtsfähig, solange er unter den Lebenden weilt.
Danke für die Antwort, ja soweit schon klar, aber es geht um einen einfachen Beispielfall, an dem gezeigt werden soll, wer NICHT rechtsfähig ist. Es geht darum, den Begriff „Rechtsfähigkeit“ einfach verständlich einzuführen.
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Welches Beispiuel eigent sich, um zu zeigen,
wer rechtsfähig ist und wer nicht.
Rechtsfähigkeit ist grundsätzlich an Menschen gebunden: http://www.it-infothek.de/osz/wiso2.html . Rechtsfähigkeit kann alsso gar nicht aberkannt werden, sie ist entweder gegeben oder nicht. Nur die Geschäftsfähigkeit kann durch Aberkennung der Person-Eigenschaft in Frage gestellt werden (bei Debilität z. B.).
Ein Hund ist kein Mensch, also keine Person, also nicht rechtsfähig.
Danke für die Antwort, ja soweit schon klar, aber es geht um
einen einfachen Beispielfall, an dem gezeigt werden soll, wer
NICHT rechtsfähig ist. Es geht darum, den Begriff
„Rechtsfähigkeit“ einfach verständlich einzuführen.
Das wurde erst vor ein paar Tagen in rgendeiner Zeitung behandelt :
Ausdrücklich „Nein“. Ein Hund kann nicht erben. Nur über „Strohmänner oder -frauen“.
Das wurde erst vor ein paar Tagen in rgendeiner Zeitung
behandelt :
Ausdrücklich „Nein“. Ein Hund kann nicht erben. Nur über
„Strohmänner oder -frauen“.
mfgConrad
Hallo,
falls du zufällig noch die Zeitung findest oder der Name dir wieder einfällt, dann poste es bitte.
ein hun ist ein tier. tier sind keine sachen aber im rechtsverkehr wie solche zu behandeln (§90 a BGB). sachen können nicht träger von rechten und pflichten sein und damit ist ein hund auch nicht rechtsfähig.
trotzdem finde ich das beispiel mit dem hund nicht so gelungen, weil in anderen rechtsordnung es durchaus möglich ist, tieren etwas zu vereben egal ob diese rechtsfähig ist oder nicht. auch in deutschland ginge das, indem man eine vermächnis oder eine erbeinsetzung mit der auflage sich um den hund zu kümmern macht.
mfg astrachan
bitte kein outing. aber gut. A und B sind Menschen. A will B etwas vererben. B stirbt vor A. B kann nicht erben nicht von A erben, weil er zum Zeitpunkt des Erbfalls, Tod von A, selbst schon tot war, und damit nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
bye bye astrachan