angenommen, ein ETW-Bewohner hat schon abschliessbare Fenstergriffe.
Jetzt möchte dieser Bewohner, da er eine Erdgeschosswohnung hat, die zusätzlich sehr schlecht einzusehen ist, noch Aushebeschlösser/-sicherungen an seinen Fenster von innen montieren.
Diese Punkte wurden ihm von der Kripo (MA der Kriminalpolizeilichen Beratungstelle) vor Ort als Schwachstellen aufgezeigt.
Was muss dieser Eigentümer hinsichtlich der Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentums überhaupt beachten, wenn er diese Sicherungen an den Fenstern von innen anbringen möchte?
Was muss dieser Eigentümer hinsichtlich der Sonder- bzw.
Gemeinschaftseigentums überhaupt beachten, wenn er diese
Sicherungen an den Fenstern von innen anbringen möchte?
Nichts! Rechte und Eigentum Dritter werden nicht berührt.
Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum und man darf sie nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändern.
Aber ob es wirklich pfiffig ist, in einem solchen Fall, der ruckzuck gemacht ist, ohne das es jmd. groß mitbekommt und von außen nicht sichtbar ist (hoffentlich?) groß einen Beschluss herbeizuführen, ist fraglich.
Die Meinung der Kripo ist hier allerdings nur ein moralisches Argument.
Gruß n.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]