Hallo,
laut Gesetz sollte jeder eine Tel.Nr. hinterlegen, bei einem großen Auktionshaus, so er dort tätig ist, wie auch auf priv. Websites, angeblich.
Aber: Ein großes Auktionshaus veröffentlicht schon eine 0900er Tel.Nr. für den Support, schließt da aber Fragen zu Sperrungen und Löschungen für diese Nr. aus.
Bietet also für diesen Teil der Kunden keine Nr. an.
Fazit 1:
endloser Mailverkehr, der sich im Kreis dreht, weil jedesmal ein anderer Sachbearbeiter seinen Senf dazu gibt, und natürlich nicht weiß, was der vorherige schon geschrieben hat.
Fazit 2:
gesetzt den Fall, jemandes beide private Accounts wurden vor mehr als einer Woche gesperrt, ihm werden mittlerweile im Laufe einer Woche z.B. jeden Tag andere Sperrungsgründe benannt, die aber nicht stimmen.
Jedesmal, wenn derjenige Widerspruch per Supportformular einlegt, erhält er als Begründung einen anderen Grund.
Grund 1:
„hochpreisige Artikel“, und das z.B. demjenigen als Privatmann, der mal eine Lampe verkauft, ein Buch, ein paar Dekobilder, PC-Bücher usw., was der Haushalt eben so hergibt.
Das große Auktionshaus hat jetzt, gesetzt den Fall, mit seinem Haushaltskram die letzten Jahre einige Hundert Euro gemacht, er ist also zahlender Kunde, hatte auch noch keine neg. Bewertung und würde nun als Kunde so behandelt?
Angenommen, er sollte also zur Klärung des Eigentums und seiner Personendaten eine beglaubigte Ausweiskopie senden, danach könnte er „wieder reaktiviert werden“.
Jetzt schickt derjenige also z.B. brav die beglaubigte Ausweiskopie wie gewünscht, denn danach, so steht es angenommen in der Mail des Online-Auktionshauses, würde der Account wieder aktiviert werden.
Grund 2:
Angenommen, dann kommt am nächsten Tag die Mail, man könne den Kunden nicht erreichen, obwohl dieser groß und fett in seinem Schreiben Festnetz- und Mobilnummer angegeben hat, und drum „müsse man seinen Account vorübergehend sperren bis seine Personendaten“ geklärt seien, und er solle eine beglaubigte Ausweiskopie hochsenden.
Also macht der Kunde z.B. das Ganze ein zweites Mal: wieder Post an das Online-Auktionshaus, wieder Anschreiben und Ausweiskopie (beglaubigt) anbei, wieder Tel.Nrn. usw., diesmal mit Einschreiben/Rückschein, damit keiner mehr behaupten kann, es wäre nicht angekommen und läge evtl. nicht vor.
Grund 3:
Nach einer Woche wird der Kunde nun „endgültig gesperrt“ und hat nun nach Aussage des Online-Auktionshauses rechtliche Konsequenzen zu befürchten, weil er „in der Zeit seiner Sperrung eine Neuanmeldung getätigt hätte“, was nach den AGBs nicht zulässig wäre.
Gesetzt aber den Fall, der Kunde hat das gar nicht, sondern den Accuntnamen, den das Online-Auktionshaus z.B. jetzt in der Mail für diesen Sperrungsgrund nennt, den er angeblich in der Sperrzeit „neu angemeldet“ hat, ist der zweite Account, den das Online-Auktionshaus ihm vor mehr als einer Woche bereits gesperrt hatte!
Also weit gefehlt mit AGB-Verstoß und „rechtl. Konsequenzen“, denn das Online-Auktionshaus wird in der Lage sein, nachzuvollziehen, wann der 2. Account XY vom Kunden angemeldet wurde, nämlich vor ein paar Monaten, und der Kunde könnte dies auch per Mail, die er vom Online-Auktionshaus erhalten hat, belegen.
Belege:
Und wir setzen weiter voraus, dass der Kunde das massenweise belegen kann:
auf diesem 2. Account, den er z.B. angeblich in der Sperrzeit unberechtigt angemeldet haben soll, liefen z.B. bereits vor 2 Wochen 6 Auktionen, die das Online-Auktionshaus mit der „Globalsperrung“ seiner BEIDEN Accounts von vor z.B. einer Woche storniert haben - auch diese Stornierung incl. der Art.Nrn. hat der Kunde nun vom Online-Auktionshaus selbst als Mail mit Datum der Sperrung damals erhalten.
Gesetzt den Fall, unser lieber Kunde wird nun mit Mails bedacht, in dem ihm rechtlichen Konsequenzen angedacht werden, weil er einen - eben diesen 2. Account XY - neu angemeldet habe, was er während der Sperrzeit nicht dürfe.
Hat der Kunde aber logischerweise nicht, weil er sich
a) an die AGBs hält und nicht neu anmeldet, bringt ja auch nichts, und
b) kann man zweifelsfrei anhand der Mails vom Online-Auktionshaus mit Datum genau nachvollziehen, dass der 2. Account XY schon lange besteht und eben nicht neu angemeldet ist.
Das Drama unseres Kunden dabei ist:
man kommt an den Papst leichter ran als an das Online-Auktionshaus. Eine Telefonnummer ist für Sperrfälle nicht gegeben! Soviel zum Thema Kundenservice und Kundenkontakt. Jede andere Firma, bei der man übers Internet z.B. etwas bestellt, erreicht man bei Fragen per Telefon! Das Online-Auktionshaus stellt wohl die große Ausnahme dar, darf das sein?
Der Mailverkehr ist eine Zumutung für jede professionelle Firma, die im Internet auftritt:
jedesmal ein neuer Sachbearbeiter, der in keinster Weise auf die Fragen seiner Kunden eingeht, sondern nur Standard-Textbausteine zusammenzimmert.
Nachdem jetzt dem Kunden nun, angenommen, „rechtliche Konsequenzen“ wegen AGB-Verstoß aufgrund angeblicher „Neuanmeldung“ (die ja keine ist, wie oben geschildert!) angedacht werden, hat da der Kunde eine rechtliche Handhabe?
Der Kunde ist jetzt z.B. sehr verärgert, weil er aufgrund der Schreiben sich des Eindruckes nicht erwehren kann, dass das Online-Auktionshaus offensichtlich der Blick vernebelt ist von seinen Großkunden-Verkäufern. Die kleinen Privaten, so könnte man meinen, sind als Kunden nicht würdig, dass man sie betreut, ihre Fragen beantwortet und offensichtliche Missverständnisse von seiten des Online-Auktionshauses berichtigt.
Der Kunde ärgert sich nun angenommen, doppelt, weil er z.B. einige Hundert Euro in den letzten Jahren bei dem Online-Auktionshaus gelassen hat und nicht gewillt ist mit „rechtl. Konsequenzen“ anwaltlicher Art bedacht zu weden für Angelegenheiten, die nachweislich nicht den Gegebenheiten entsprechen; dagegen möchte unser angenommener Kunde Z.B. gerne vorgehen.
Was meint ihr?
Alex
