Hiiiiiiiiiilfe, ich drehe noch durch hier 
Es ist wirklich anstrengend, dass die meisten User hier in den Sachverhalten, die sie vorbringen, mit Formulierungen wie „angenommen“, nehmen wir mal, es wäre so, dass…" und so weiter um sich werfen.
Bei allem Respekt vor den Regeln des w-w-w-Forums, an die ich mich natürlich rechtspositivistisch halte, DAS ist doch ohnehin keine Lösung, die mit dem RBerG in Einklang steht, oder? Ich habe das jetzt nicht nachgelesen, aber ob jemand sagt:
„Ich habe…“
oder
„Angenommen, jemand hat…“
kann doch nicht aus einer unrechtmäßigen Rechtsberatung eine rechtmäßigung machen. Das erinnert mich an jemanden, der mal sagte:
„Wenn du sagst ‚Du bist ein Idiot‘, dann ist das eine strafbare Beleidigung, aber wenn du sagst ‚Ich finde, du bist ein Idiot‘, ist das keine Beleidigung“
Auf so plumpe Weise kann man doch keine Gesetze umgehen, und überhaupt: Verboten ist für unsereins ja eh nur die geschäftsmäßige (!) Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten.
Ich bitte höflichst um Meinungen von Leuten, die gerade einen Kommentar zum Gesetz zur Hand haben und das mal nachlesen können… So ist das doch alles ein wenig albern, oder?
Gespannt:
Levay