Es ist nacht. Jemand fährt auf eine Vorfahrtsstraße zu (Hauptstraße einer kleinen Stadt, nicht abknickend). Er will nach rechts fahren, blinkt entsprechend und guckt links. Links kommt nichts, also biegt er ab. Auf der Hauptstraße setzt aber gerade jemand zum Überholen an, so dass der Rechtsabbiegeer und der Überholer zusammenprallen. Beide hatten Licht an und waren innerhalb des Tempolimits.
in der Fahrschule lernte ich mal, dass man grundsätzlich auf der gesamten Straßenbreite vorfahrtsberechtigt ist. Die Schuld am Unfall trägt damit der Abbiegende.
Ist auch eigentlich logisch, sonst müsste man vor jedem Überholvorgang schauen, ob weiter vorn einer einbiegen will. Wäre dem Verkehrsfluss nicht gerade dienlich…
Viele Grüße, Heike (kein Jurist)
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Ich kann es rechtlich nicht begründen und kenne die richtige Antwort nicht, aber „logisch“ finde ich das, was du schreibst, nun ganz und gar nicht.
Was soll denn deiner Meinung nach der Abbiegende tun? Einfach gar nirgendwo mehr abbiegen? DAS ist dem Verkehrsfluss sicher auch nicht förderlich, wenn niemand mehr irgendwo abbiegt und wir bald Hauptstraßen haben, auf denen die Leute nur noch fahren, weil sie nicht mehr nach Hause können - dazu müssten sie ja abbiegen…
Wer überholt, muss doch sicherstellen, dass der Überholvorgang niemanden gefährdet. Für mich ist das eigentlich das einzig „Logische“, wenn man ihm die Schuld zurechnet. Und zwar ohne Mitschuld des Abbiegenden.
So, da brauche ich also in Zukunft nicht mehr zu schauen ob denn die Straße frei ist, weil ich ja nur abbiegen will? Nein, sorry, so kann das nicht sein. Wenn ich abbiegen will, dann muss ich doch schauen ob die Straße frei ist und ggf. warten. Wozu gibt es denn sonst Haupt- und Nebenstraßen?
Da halte ich mich doch lieber an das, was mir mein Fahrlehrer eingetrichtert hat: Die Vorfahrt gilt auf der gesamten Straßenbreite.
Btw: Natürlich darf ich beim überholen keinen gefährden und muss auf entgegenkommende Fahrzeuge achten. Das muss ich beim abbiegen aber auch.
Die Fahrzeuge auf der bevorrechtigten Straße haben Vorfahrt,auch wenn der andere gerade zum Überholen auf der „falschen“ Fahrbahseite ist.
Denn für den Einbiegenden gebietet nun einmal das Schild „Vorfahrt gewähren“ oder „STOP“ den Fahrzeugen auf der Vorahrtberechtigten Straße
diese auch einzuräumen.
Da gebe ich dir nicht recht. Auch die österreichischen Höchstgerichte sagen klar, dass der Vorrang für die gesamte Fahrbahnbreite gilt, ich denke, das ist im Wesentlichen international so.
Der klassische Fehler ist: man möchte rechts abbiegen und hat Wartepflicht, schaut nach links und biegt dann ohne vor dem Abbiegevorgang nach rechts zu schauen nach rechts ein. Genau in diesem Moment kommt einem aber der Überholende entgegen und bumm!
Was soll denn deiner Meinung nach der Abbiegende tun? Einfach
gar nirgendwo mehr abbiegen?
Hi
nein, da liegst du falsch.
Der TE schrieb, dass er nach links geschaut hat und dann rechts abgeboten ist.
Er hätte auch rechts schauen müssen, da die Vorfahrt für die gesamte Fahrbahn gilt. (Off: da hätte ja auch ein freigegebener Radweg sein können)
Gruß
HaWeThie
PS die Sache ist bereits mehrfach gerichtlich entschieden - sog. „gesicherte Rechtsprechung“
Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass sehr wohl ein Radweg noch vor der Vorfahrtsstraße war und der Fahrer sehr wohl nach rechts gesehen hat. Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden Autos auf der Hauptstraße aber weit genug weg und so aht der Fahrer nur nach links gesehen und ist abgebogen.
so hat der Fahrer nur nach links gesehen und ist abgebogen.
Genau deshalb wird er bzw. seine Versicherung wohl zahlen müssen. Aber wie bereits erwähnt, ich bin kein Jurist. Vielleicht sollte der Fahrer einen solchen konsultieren…