Hallo Juristen!
Wenn jemand irgendetwas glaubhaft machen will und eine eidesstattliche Versicherung dazu braucht, wie und wo kann er das machen, wieviel kostet das, was sollte er beachten, und wie lange dauert das? Danke!
Grüße
Franz
Wenn jemand irgendetwas glaubhaft machen will und eine
eidesstattliche Versicherung dazu braucht, wie und wo kann er
das machen, wieviel kostet das, was sollte er beachten, und
wie lange dauert das? Danke!
Versicherung an Eides Statt
Auf meine Wahrheitspflicht hingewiesen und über die Bedeutung einer solchen Erklärung und die Strafbarkeit unrichtiger Angaben wegen möglichen Prozeßbetruges (§ 263 StGB) belehrt, versichere ich, (Name, Vorname, Plz, Wohnort etc.), zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt:
…Schilderung…
… , den …
________________________
Unterschrift
Thanx, Pirate Markus!
Heißt das, dass jeder solch eine Erklärung schreiben und bei Gericht einreichen kann? Muss ein Richter so eine Versicherung auch berücksichtigen?
Danke
Franz
Versicherung an Eides Statt
Auf meine Wahrheitspflicht hingewiesen und über die Bedeutung
einer solchen Erklärung und die Strafbarkeit unrichtiger
Angaben wegen möglichen Prozeßbetruges (§ 263 StGB) belehrt,
versichere ich, (Name, Vorname, Plz, Wohnort etc.), zur
Vorlage bei Gericht an Eides Statt:…Schilderung…
… , den …
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Unterschrift
Heißt das, dass jeder solch eine Erklärung schreiben und bei
Gericht einreichen kann?
Klar. Zu welchem Zweck auch immer.
Muss ein Richter so eine Versicherung auch berücksichtigen?
Im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Er kann dem also Glauben schenken oder lassen. Genau wie bei einer Zeugenaussage.
Hi,
dazu ist zu sagen, daß eine Eidesstattliche Versicherung, die von einem Notar aufgenommen wurde, tendenziell einen höheren Beweiswert hat. So ein Wisch ist schnell unterschrieben, aber wenn man feierlich beim Notar sitzt und der mit dem Strafgesetzbuch winkt (1 Jahr Mindeststrafe für Meineid), so hat das eine andere Wirkung. Das weiß auch das Gericht. Ausserdem ist das Gericht in diesem Fall sicher, wer (Personalausweis) dort was (konkrete Inhaltsangabe) wie (Geschäftsfähigkeit!) erklärt hat. Bei einer freischriftichen Erklärung kann sich der Erklärende immer rausreden, es ist nicht seine Unterschrift, er war völlig blau usw.
Gruss Hans-Jürgen
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Danke Hans-Jürgen,
wieviel kostet das, und bekommt man die Kosten zurückerstattet?
Grüße
Franz
dazu ist zu sagen, daß eine Eidesstattliche Versicherung, die
von einem Notar aufgenommen wurde, tendenziell einen höheren
Beweiswert hat. So ein Wisch ist schnell unterschrieben, aber
wenn man feierlich beim Notar sitzt und der mit dem
Strafgesetzbuch winkt (1 Jahr Mindeststrafe für Meineid), so
hat das eine andere Wirkung. Das weiß auch das Gericht.
Hans-Jürgen
Hi,
einen Preis kann ich Dir nicht sagen. Rufe einfach mal beim Notariat an und frage nach. Das Büro müsste Dir für den speziellen Fall einen Preis sagen können. Diese Preisauskunft an sich ist kostenlos.
Ob Du das Geld wiederbekommst, kann ich Dir nicht sagen. Vom Gericht nicht, wenn überhaupt, nur von Deinem Gegner. Wenn er Dich durch eine Anzeige in diese Lage gebracht hat, könnte er für die bei Dir entstandenen Kosten schadenersatzpflichtig sein.
Gruss Hans-Jürgen
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Danke, Hans-Jürgen für die hilfreichen Antworten!
Weißt Du, wie groß der Umfang solch einer Erklärung sein sollte, nur ein Satz oder eine ganze Seite?
Grüße
Franz
einen Preis kann ich Dir nicht sagen. Rufe einfach mal beim
Notariat an und frage nach. Das Büro müsste Dir für den
speziellen Fall einen Preis sagen können. Diese Preisauskunft
an sich ist kostenlos.
Gruss Hans-Jürgen
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Hi,
das kommt auf den Sachverhalt an. Es gibt Erklärungen, die bestehen im Kern nur aus einem Satz. Komplexe Sachverhalte können aus mehreren Absätzen, ja sogar mehreren Seiten bestehen.
Lass Dich am Besten im Notariat telefonisch beraten.
Gruss Hans-Jürgen
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