unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?.. (mietrecht) habe ich ein posting geschrieben, das eine hypothetische, nicht rechtskonforme vorgehensweise beschreibt. in dem betreffenden thread geht es um einen mieter (mietverhältnis nach kündigungsfrist beendet), der trotz mietschulden im höheren 4-stelligen bereich, trotz bereits erfolgtem umzug in eine neuen wohnung, die alte mietwohnung mit ein paar möbeln und anderen habseligkeiten unnötig blockiert:
wie wäre es, wenn man sich als vermieter zugang zur wohnung verschafft (hausfriedensbruch … ich weiß), alle möbel usw. unter zeugen und inkaufnahme von schäden (transport, feuchtigkeit, diebstahl usw.) z.b. im keller einschließt (und den altmieter darüber informiert), und die wohnung zwecks neuvermietung mit neuem schloß versieht?
könnte der altmieter vom vermieter dann die neuen wohnungsschlüssel fordern, damit er die wohnung weiter illegal nutzen / blockieren kann? dürfte der altmieter die wohnung gar aufbrechen, um sich zugang zu wohnung zu verschaffen? müßte der vermieter für den aufbruchschaden aufkommen? hätte der altmieter einen rechtsanspruch auf die unrechtmäßige weiternutzung der wohnung, nur weil der vermieter zuvor einen rechtsbruch begangen hat? wie ist dieser sachverhalt juristisch zu beurteilen?
prinzipiell wäre das natürlich hausfriedensbruch (welche strafen erwarten da den ersttäter?), aber doch nur, wenn der altmieter das zur anzeige bringt, oder? und dem könnte man ja (ohne zeugen) anbieten, die strafanzeige wegen betrugs nicht zu stellen, wenn er im gegenzug die strafanzeige wegen hausfriedensbruch nicht stellt?
ich weiß - das wäre zwar nicht rechtens, aber doch irgendwie angemessen … und wer als vermieter jemals in einer solchen machtlosen situation war, den verwundert dieser gedankengang sicher nicht.
warum nun hier ? Meine Antwort kennst Du. Und niemand, der sich im rechtstaatlichen Rahmen verhält kann, wird und darf Dir die Frage bejahen. Es ist und bleibt, egal wie man vorgeht, eine strafbare Handlung. Es stellt sich deshalb die Frage nicht, welche Straftat hier milder oder welcher schärfer zu bewerten ist. Straftaten, egal welcher Art sind nicht gegeneinander aufrechenbar.
Gruss Günter
unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
(mietrecht) habe ich ein posting geschrieben, das eine
hypothetische, nicht rechtskonforme vorgehensweise beschreibt.
in dem betreffenden thread geht es um einen mieter
(mietverhältnis nach kündigungsfrist beendet), der trotz
mietschulden im höheren 4-stelligen bereich, trotz bereits
erfolgtem umzug in eine neuen wohnung, die alte mietwohnung
mit ein paar möbeln und anderen habseligkeiten unnötig
blockiert:
wie wäre es, wenn man sich als vermieter zugang zur wohnung
verschafft (hausfriedensbruch … ich weiß), alle möbel usw.
unter zeugen und inkaufnahme von schäden (transport,
feuchtigkeit, diebstahl usw.) z.b. im keller einschließt (und
den altmieter darüber informiert), und die wohnung zwecks
neuvermietung mit neuem schloß versieht?
könnte der altmieter vom vermieter dann die neuen
wohnungsschlüssel fordern, damit er die wohnung weiter illegal
nutzen / blockieren kann? dürfte der altmieter die wohnung gar
aufbrechen, um sich zugang zu wohnung zu verschaffen? müßte
der vermieter für den aufbruchschaden aufkommen? hätte der
altmieter einen rechtsanspruch auf die unrechtmäßige
weiternutzung der wohnung, nur weil der vermieter zuvor einen
rechtsbruch begangen hat? wie ist dieser sachverhalt
juristisch zu beurteilen?
prinzipiell wäre das natürlich hausfriedensbruch (welche
strafen erwarten da den ersttäter?), aber doch nur, wenn der
altmieter das zur anzeige bringt, oder? und dem könnte man ja
(ohne zeugen) anbieten, die strafanzeige wegen betrugs nicht
zu stellen, wenn er im gegenzug die strafanzeige wegen
hausfriedensbruch nicht stellt?
ich weiß - das wäre zwar nicht rechtens, aber doch irgendwie
angemessen … und wer als vermieter jemals in einer solchen
machtlosen situation war, den verwundert dieser gedankengang
sicher nicht.
Nein, wenn mir jemand Unrecht getan hat, habe ich nicht das Recht diesem Unrecht zu tun. Unrecht bleibt Unrecht und wird nicht durch das Unrecht eines anderen zu Recht.
Und soweit ich mein Recht durchsetzen möchte, darf ich dies (von ein paar Ausnahmen abgesehen) nur über die vorgesehenen staatlichen Einrichtungen.
naja, weil es sich ja eigentlich nicht mehr direkt uns mietrecht dreht, sondern ums strafrecht. und ich hätte hierzu gerne mal ganz andere meinungen gehört …
übrigens bezog sich der konstruierte fall ja auch nicht auf mein (natürlich wie immer fiktives) vermietungsproblem, sondern auf den fall von andre - allerdings hypothetisch weitergesponnen.
ich konstruiere jetzt mal einen anderen fall:
ich leihe einen freund mein fahrrad für einen begrenzten zeitraum, nach dessen ablauf gibt er es mir aber nicht zurück. er ist (glaube ich) damit juristisch immer noch besitzer meines fahrrades. darf ich dann sein fahrradschloß durchschneiden, mit dem er mein fahrrad an den laternenpfahl vor seinem haus gekettet hat? oder mache ich mich der sachbeschädigung schuldig?
oder mal ganz grundsätzlich:
in welchen fällen darf ich mein recht ohne begehen des juristischen / gerichtlichen weges, zum abwenden eines unrechts durchsetzen (bezogen auf tom’s beitrag hier)?
unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
(mietrecht) habe ich ein posting geschrieben, das eine
hypothetische, nicht rechtskonforme vorgehensweise beschreibt.
in dem betreffenden thread geht es um einen mieter
(mietverhältnis nach kündigungsfrist beendet), der trotz
mietschulden im höheren 4-stelligen bereich, trotz bereits
erfolgtem umzug in eine neuen wohnung, die alte mietwohnung
mit ein paar möbeln und anderen habseligkeiten unnötig
blockiert:
Hausfriedensbruch und Kostenfrage für den Geschädigten ist schon oft besprochen spar ich mir
Kosten vorstrecken für den Anzeigeerstatter.
Wohnung da wo der Lebensmittelpunkt ist.
Verbleiben und nutzen ohne Berechtigung ist Unrecht. $826BGB
Vermieter kann nach §229BGB selbst, (vs 826BGB 225BGB) die Sachen wegschaffen und sollte das tun. Schadenminimierungsprinzip
Er muss nicht warten bis in 6 Monaten die Rechtspflege aus den Pötten kommt.
Zustandsbeurteilung duch Zeugen
Meine Empfehlung wegschaffen den Kram
Die Aufrechnung erklären falls Forderungen gestellt werden.
Hausrecht existiert nicht mehr.
Bitte prügelt sanft auf mich ein ich habe dies schon mal durchführt (der Gegner hat nichts unternommen) .
Der hatte sich einfach abgeseilt. Unbekannt verzogen
die Möbel habe ich verschenkt, an einen Trödler mit Auflage 3Monate lagern.
Jakob
wie wäre es, wenn man sich als vermieter zugang zur wohnung
verschafft (hausfriedensbruch … ich weiß), alle möbel usw.
unter zeugen und inkaufnahme von schäden (transport,
feuchtigkeit, diebstahl usw.) z.b. im keller einschließt (und
den altmieter darüber informiert), und die wohnung zwecks
neuvermietung mit neuem schloß versieht?
könnte der altmieter vom vermieter dann die neuen
wohnungsschlüssel fordern, damit er die wohnung weiter illegal
nutzen / blockieren kann? dürfte der altmieter die wohnung gar
aufbrechen, um sich zugang zu wohnung zu verschaffen? müßte
der vermieter für den aufbruchschaden aufkommen? hätte der
altmieter einen rechtsanspruch auf die unrechtmäßige
weiternutzung der wohnung, nur weil der vermieter zuvor einen
rechtsbruch begangen hat? wie ist dieser sachverhalt
juristisch zu beurteilen?
prinzipiell wäre das natürlich hausfriedensbruch (welche
strafen erwarten da den ersttäter?), aber doch nur, wenn der
altmieter das zur anzeige bringt, oder? und dem könnte man ja
(ohne zeugen) anbieten, die strafanzeige wegen betrugs nicht
zu stellen, wenn er im gegenzug die strafanzeige wegen
hausfriedensbruch nicht stellt?
ich weiß - das wäre zwar nicht rechtens, aber doch irgendwie
angemessen … und wer als vermieter jemals in einer solchen
machtlosen situation war, den verwundert dieser gedankengang
sicher nicht.
mich würde auch einmal interresieren, was für Folgen es hätte wenn mann die Schlösser austauschen würde.
Muss der Mieter dann auf herausgabe der Gegenstände klagen, oder kann er eine einstweilige Verfügung erwirken und darf dann gleich wieder in die Wohnung.
Und wie siehts aus wenn man zum Beispiel mit Sekundenkleber das Schloss unbrauchbar machen würde. So kommt man zwar selbst nicht rein, jedoch der Mieter auch nicht. Dann könnte man doch warten bis etwas Gras über die Sache gewachsen ist und dann erledigt sich das alles vieleicht von alleine. Es besteht ja immernoch die Gefahr das der Mieter die Wohnung verwüstet, was man somit unterbinden könnte.
Der dritte Sache. Was währe wenn der Mieter unerlaubt die Schlösser ausgetauscht hat. Wenn in der Wohnung zum Beispiel wichtige Sachen wie Hauptwasserhahn angebracht sind und man müsste das Wasser dringend abdrehen. Würdde die Polizei dann die Wohnung öffnen und wer würde in einem solchen Fall die Kosten tragen?
Gruss
André
PS: Das hier ist jetzt alles rein Hypotetisch, ich würde es im Grunde schon vorziehern den legalen Weg zu gehen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nun man merkt das du dich noch nicht in einer solchen Situation befunden hast.
So habe ich früher auch gedacht, da war ich auch der meinung, das wenn man nichts unrechtest tut, von unserer Justiz geschützt wird.
Doch leider murde ich da eines besseren belehrt. Als Vermieter ist man bei der aktuellen Rechtslage ziemlich benachteiligt. Es mag sein das diese Gesetze die Mieter vor Ihren Vermietern schützt, doch das ganze kann auch andersrum sein.
Spätestens wenn man als Vermieter aus gründen der Mietausfälle und Gerichtskosten an seiner eigenen Existenz nagt, verliert man das Vertrauen in unseren „Rechtsstaat“.
Da Muss man zum Beispiel die Gerichtskosten tragen, obwohl man ein Verfahren gewinnt, das nur mal nebenbei.
Gruss
André
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nein…solche Sachen solltest du nur über den „offiziellen“ Weg
beschreiten…gestern erst hat es wieder eine Schießerei im Zusammenhang
mit einer Zwangsräumung in Gießen gegeben…
Ansonsten könnte es nämlich ganz schnell passieren,das DU im Knast landest und nicht dein „säumiger Mieter“…
Es kommt öfter mal vor : Mieter weg, reagiert nicht auf
Anschreiben. Folge, die Wohnung steht leer, die Klamotten
drinnen sind am gammeln. Nun müsste das Prozedere losgehen
mit : Räumungsklage, öffentlicher Zustellung usw. Dann
mit Urteil den Gerichtsvollzieher und räumen.
Dauert lange, kostet nen haufen Geld. Der Schaden für den
Hauseigentümer ist enorm, kann ihn in den Ruin treiben.
Die letzten Fälle haben wir wie folgt sabgewickelt :
Verschwunden Mieter suchen und finden. Auf der Arbeitsstelle
besuchen. Ohne Vorwarnung. Ihm das Anliegen in Kurzform
beschreiben. Mit ihm in Schnelle ein Protokoll erstellen,
dass er weg ist, dass er nicht räumen kann, dass er die
Wohnung „hiermit übergibt“. Schlüssel nicht dabei ?
Macht nix, gelten als verloren und fertig.
gestern erst hat es wieder eine Schießerei im Zusammenhang
mit einer Zwangsräumung in Gießen gegeben…
das ganze ‚durchzudrücken‘ war ja 1. auch nur gedacht, wenn der altmieter die wohnung sowieso nicht mehr bewohnt, sondern nur noch mit alten möbeln blockiert, und 2. folglich in abwesenheit des mieters, dafür aber in anwesenheim von nicht-verwandten zeugen, hausmeister o.ä.
Ansonsten könnte es nämlich ganz schnell passieren,das DU im
Knast landest und nicht dein „säumiger Mieter“…
ich habe gelesen, daß das strafmaß max. 1 jahr haft und / oder geldstrafe geht. ob sowas als schwerer fall ausgelegt wird, oder eher als leichter fall? was könnte den ersttäter erwarten?
wenn es überhaupt zur anzeige gebracht wird. man müßte dem altmieter natürlich klarmachen, daß die strafanzeige wegen einmietbetrug nur dann nicht erstattet wird, wenn die strafanzeige wegen hausfriedensbruch auch fallen gelassen wird.
wer seid denn ihr? deine visitenkarte gibt leider noch garnix her.
Die letzten Fälle haben wir wie folgt sabgewickelt …
was war der „fernseh-matula“ nochmal für einer? privatdetektiv? polizist? anwalt? gerichtsvollzieher?
Diese Vorgehensweise ist unter Juristen teils umstritten. Wohl auch, weil
das nicht genug Gebühren durch die verschiedenen Instanzen bringt.
Der hier eingesetzte „Matula“ kostet aber nur einmal Geld und der Fall ist
erschlagen,kein Zoff mehr. Im letzten Fall waren es etwa 30. Stunden und
etwa 600 Kilometer. Dazu jede Menge gesabbel mit Nachbarn, Bekannten.
Telefongespräche. Der Kostenfaktor von pauschal Euro 750,- netto ist aber
im Verhältnis zu dem gerichtlichen Prozedere „billig“.
und „ihr“ macht sowas beruflich? wie nennt man diese tätigkeit? nun sag nicht matula
Der dritte Sache. Was währe wenn der Mieter unerlaubt die Schlösser ausgetauscht hat.
ich vermute, es käme auf den zeitpunkt an, wann der mieter die schlösser austauscht. macht er dies noch während der mietzeit, ist es legal.
aber interessant wird es natürlich nach ablauf der kündigungsfrist. wie ist dann überhaupt der rechtliche status? ist der mieter dann überhaupt noch mieter - mit all seinen rechten? kann man ihm vielleicht ein hausverbot aussprechen? darf er die tür gewaltsam öffnen / von schlüsseldienst öffnen lassen?
wenn es überhaupt zur anzeige gebracht wird. man müßte dem
altmieter natürlich klarmachen, daß die strafanzeige wegen
einmietbetrug nur dann nicht erstattet wird, wenn die
strafanzeige wegen hausfriedensbruch auch fallen gelassen
wird.
Das wäre dann schon wieder der Versuch einer Nötigung durch dich…
Und „Einmietbetrug“ dürfte sehr schwer zu beweisen sein…
Wie gesagt,Strafrecht kann man nicht gegeneinander aufrechnen…
Da fühlt sich nämlich „Vater Staat“ auf den Schlips getreten von wegen
Gewaltmonopol und so…