Führerschein in Tschechien

Hallo,

spätestens seit der EU-Erweiterung kann man ja im östlichen EU-Ausland schnell und zum Schnäppchenpreis seinen Führerschein machen.

Angenommen ein deutscher Staatsbürger hat in D seinen Führerschein bereits mehrfach abgenommen bekommen und könnte ihn jetzt nur mit MPU und neuer Prüfung usw. wieder erwerben.

Wenn dieser Deutsche nun nach Tschechien fährt und dort an einem WE die tschechische Führerscheinprüfung macht, bekommt er einen tschechischen Führerschein - und mit dem darf er in D fahren.

Gibt es da Einschränkungen?

Ich habe gehört, dass spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Erwerb des Führerscheins das von den Tschechen an die deutschen Behörden (also Flensburg) gemeldet werden müsste. Damit würde der Deutsche seinen tschechischen Führerschein wieder abgenommen bekommen - und könnte somit die MPU usw. NICHT umgehen. Eine dauerhafte Gültigkeit hätten tschechische Führerscheine nur, wenn man ihn dort NEU erwirbt.

Andererseits habe ich aber auch gehört, die Wiederholungsprüfung wäre rechtens und der Führerschein würde auch in diesem Fall anerkannt, auch wenn nach deutschem Recht der Erwerb so nicht möglich wäre.

Was stimmt denn nun?

Viele Grüße
Merlinchen

Was stimmt denn nun?

Hallo Merlinchen,

man kann zwar in jedem Land der EU einen Führerschein machen, der dann auch in allen Ländern akzeptiert werden muss. Allerdings setzt dies voraus, dass man davor über ein halbes Jahr in dem Land gewohnt hat.

Nun gibt es aber neue EU-Länder, die nehmen es mit dieser Vorschrift nicht so genau und erteilen trotzdem einen Führerschein. Und denken ggf. auch gar nicht daran, diesen wieder einzuziehen, obwohl die Erteilung rechtswidrig war. Dieser ist in den anderen Ländern gleichwohl genauso anzuerkennen.

Grüße

E.K.

Auf die Sperrfrist kommt es an…
Wurde mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wie allg. üblich eine mindestens 6 monatige Sperrfrist gem. § 69a StGB vom Gericht verhängt, macht sich gemäß 21 StVG strafbar, wer innerhalb der Sperrfrist einen Führerschein im Ausland erwirbt und ein Fahrzeug führt.
Wird der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist im Ausland erworben -um die Eignungsprüfung zu umgehen -, wird bei Antreffen im Verkehr der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung gemacht und daraufhin ggf. durch die Behörde eine Eignungsprüfung eingeleitet.

In allen anderen Fällen, also einem reinen Verstoß gegen das Wohnortsprinzip, obliegt allein dem Ausstellungsland die Überprüfung und ggf. Rücknahme der Fahrerlaubnis.
Überprüfungszeiten durch die Polizei vor Ort potenzieren sich natürlich in allen Fällen.

M.

Hallo Merlinchen,

ich selber habe schon „solche“ Fahrerlaubnisse (Fe) aus Staaten des angrenzenden EU-„Auslandes“ gesehen…

Abgesehen von der „Pseudo-Rechtmäßigkeit“ (bestimmte Landsmannschaften
führen so ein Teil ja) ist der Haupt-Knackpunkt nämlich die „Wertung“ durch deutsche Zivilgerichte…
Kommt es zu einem Unfall mit schweren körperlichen Schäden oder sogar mit Todesfolge…wird sich der Anwalt der Gegenpartei mit Sicherheit auf diesen Punkt „einschießen“…
Wenn dir als Deutscher also ein Fahrverbot bzw.die Fahrerlaubnis
entzogen wurde,wird dir das Zivilgericht trotz „EU-Fahrerlaubnis“
ein schuldhaftes Verhalten unterstellen und dich zur Haftung verurteilen…
Wenn du das wirklich riskieren willst…

Frank

danke an alle!
Hallo an alle,

vielen Dank für die Aufklärung!

Hallo Frank,

ich riskiere das sicherlich nicht. Da ich meinen ersten Führerschein auch noch besitze, brauche ich es auch nicht in Erwägung zu ziehen.

Aber es gibt schon dubiose Nachbarn… :wink:
Dann warten wir mal ab, wie lange er noch fährt.

Viele Grüße
Merlinchen

Also im Ausland günstigere Erstführerscheine?
Also könnte man rein praktisch gesehen, im Ausland seinen Erstführerschein für den Bruchteil eines deutschen Führerscheins machen?

Wenn man dann erwischt würde, müsste man einfach nur eine deutsche Fahr"prüfung" machen?

Hallo!

Die Frage ist nur, ob diese Regelung gegen Europarecht verstößt oder nicht.

Gruß
Tom