Bekannt sein dürfte dass Jugendliche (16-18) ohne Aufsicht nicht nach 24 Uhr unterwegs sein dürfen, nun stellt sich mir die Frage, inwieweit man da Ausnahmen treffen kann?
Beispielsweise sind Eltern damit einverstanden wenn ihre Tochter (17), auch nach Mitternacht, in Clubs oder auf Hauspartys unterwegs ist. Aber rechtlich gesehen ist das verboten? Wenn viele Person über 18 dabei sind, muss immer eine erziehungsberechtigte Person dabei sein oder kann man die Verantwortung auf einen der Freunde übertragen? Welche Folgen kann das überhaupt haben wenn man „erwischt wird“, inwieweit kann man die eltern dafür verantwortlich machen?
Vielen Dank im Vorraus
maria
Hallo Maria,
du must dann halt schriftlich einen „Volljährigen“ Begleiter damit
bevollmächtigen,das er die „Aufsicht“ übder die „Minderjährigen“
führt…
mfg
Frank
Hi,
Bekannt sein dürfte dass Jugendliche (16-18) ohne Aufsicht
nicht nach 24 Uhr unterwegs sein dürfen,
sorry, aber das ist mir neu. Ich weiß nur, daß Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten u.ä. verwehrt werden muß, nicht aber das „unterwegs sein“. Bislang gehe ich davon aus, daß es im privatem Raum keine Beschränkungen gibt (oder habe ich Dich falsch verstanden?).
Gruß Stefan
_Bislang gehe ich davon aus, daß es
im privatem Raum keine Beschränkungen gibt_
Na wenn das so is 
danke ich für den Hinweis.
Ergänzung
_Bislang gehe ich davon aus, daß es
im privatem Raum keine Beschränkungen gibt_
Na wenn das so is 
danke ich für den Hinweis.
Hi,
noch eine kleine Ergänzung: die Pflicht, Jugendlichen den Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen zu verwehren, trifft auch nicht die Erziehungsberechtigten, sondern den Veranstalter.
Und was mir da noch einfällt: vor gar nicht langer Zeit hat ein bayrischer Politiker (ich meine es war der Innenminister) den Vorschlag gemacht, das Jugendschutzgesetz im Sinne Deiner ursprünglichen Meinung zu ändern. Er ist damit auf breite Ablehnung gestossen.
Gruß Stefan