Altverträge im ostdt. Mietrecht

Hallo,

kennt jemand auf die Schnelle aktuelle Gerichtsbeschlüsse, nach denen man bei Kündigung einer Wohnung mit Altvertrag (Bezug in DDR) den damaligen Bezugszustand belassen kann? Dieses würde z.B. Einbaumöbel, Deckenverkleidungen usw. betreffen.
Welche Präzisierungen über Einigungsvertrag und BGB gibt es darüber hinaus?

Vielen Dank, Gunnar.

Im Endeffekt kommt es auf die Rechtsprechung des Landgerichts an, in dessen Bezirk die Wohnung gelegen ist. Verbindlich wären nur Rechtsentscheide von Oberlandesgerichten. Am besten, Du besorgst Dir das Buch von
Bernhard Gramlich: Mietrecht
und liest mal nach.

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