mal angenommen Person X ersteigert bei Person Y zwei ebooks.
Nun kommt die Ware - auf einer gebrannten CD (nach Ebay AGB verboten). Zusätzlich handelt es sich nicht wirklich um „ebooks“ sondern um eingescannte normale Bücher. Zwei verschiedene Verlage, zwei verschiedene Autoren. Zudem miserabel eingescannt (manche Seiten lassen sich kaum lesen).
Man bezweifelt also, dass der Verkäufer das Recht hat, diese Bücher zu verkaufen.
Welche Möglichkeiten gäbe es, herauszufinden, ob das wirklich so ist?
Mit welchen Konsequenzen hätte der Käufer zu rechnen, wenn der Verkäufer wirklich kein Recht hatte, die Bücher zu verkaufen?
das urheberrecht hat immer der autor, nach seinem tod 70 jahre lang seine erben.
verlage können aber nutzungsrechte an werken „kaufen“, d.h. eher für eine zeitlang unter bestimmten umständen mieten. die nutzungsrechte beziehen sich dann auf eine ganz bestimmte ausgabe, d.h. wenn der autor ein kapitel einfügt, streicht oder verändert, handelt es sich um ein anders buch.
daher müßtest du herausfinden, ob genau diese ausgabe, die du eingescannt auf der CD erworben hast als buch derzeit verlegt wird. und wenn nicht, ob der autor noch lebt oder vor nicht längerer zeit als 70 jahren verstorben ist. nur dann könnte man von einer rechte-verletzung ausgehen.
über feinheiten will ich mich jetzt nicht auslassen, aber das hättest du erst mal zu prüfen, bevor du von betrug sprechen kannst. und vor allem, bevor du weißt, wer überhaupt betrogen worden ist.
daher müßtest du herausfinden, ob genau diese ausgabe, die du
eingescannt auf der CD erworben hast als buch derzeit verlegt
wird. und wenn nicht, ob der autor noch lebt oder vor nicht
längerer zeit als 70 jahren verstorben ist. nur dann könnte
man von einer rechte-verletzung ausgehen.
Beide Bücher sind über diese ISBN - Nummer (wurde mit eingescannt) bei Amazon erhältlich.
über feinheiten will ich mich jetzt nicht auslassen, aber das
hättest du erst mal zu prüfen, bevor du von betrug sprechen
kannst. und vor allem, bevor du weißt, wer überhaupt
betrogen worden ist.
Wo habe ich von Betrug gesprochen? Es kommt mir nur reichlich seltsam vor, dass jemand Bücher einscannt und diese (mehrfach) bei Ebay verkauft.
Ähm, ich bitte vielmals um Entschuldigung. Ich lese mir nicht jede Visitenkarte durch, bevor ich antworte (obwohl viele das wohl tun). Also ich schreib es jetzt (um den Beitrag nicht zu OT zu machen) nur 10 Mal:
Ann, Ann, Ann, Ann, Ann, Ann, Ann, Ann, Ann, Ann. (und ich hab das wirklich geschrieben, kein Copy&:stuck_out_tongue_winking_eye:aste) Jetzt sollte ich es gerafft haben (fragt sich nur wie lange… .