Hallo.
Wenn das Firmenlogo eine grafische Bearbeitung des Namens ist, reicht es dann aus dies als Wort-und-Bildmarke zu schützen? Oder sollte zu dieser der Namen nocheinmal gesondert geschützt werden?
Danke
Stefan
Hallo.
Wenn das Firmenlogo eine grafische Bearbeitung des Namens ist, reicht es dann aus dies als Wort-und-Bildmarke zu schützen? Oder sollte zu dieser der Namen nocheinmal gesondert geschützt werden?
Danke
Stefan
Nochmals schützen. Markenrechte müssen angemeldet werden. Urheberrechte entstehen von selbst.
Django
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man kann in einem Aufwasch sowohl Name als auch Bild beim Markenamt schützen lassen. Siehe auch das kostenpflichtige Verzeichnis: http://www.markenblatt.de
Dort gibt es zum runterladen die jeweiligen Anmeldungen sowohl als reine Wort-, als auch Wort- und Bildmarke.
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