nehmen wir einmal an das ein ehemalier katholik aus der kirche ausgetreten ist. für sich persönlich ist er dann zu einer anderen religion übergetreten.ist aber nicht offiziell dem glauben beigetreten.nehmen wir als beispiel den jüdischen glauben.
kann er dann trotzdem bei fragen von behörden als glaubensrichtung jüdisch angeben (da er ja für sich diese glaubensrichtung angenommen hat) oder muss er angeben konfessionslos?
Solange Du nicht offiziell „Mitglied“ geworden bist, bist Du nur Sympathisant, der Gruppierung (Ideologie) nahestehend, Du kannst Dich mit diesem Gedankengut identifizieren. Aber Du kannst die Glaubensrichtung nicht bei Behörden angeben, solang Du den letzten Schritt nicht gegangen bist.
Du kannst ja auch nicht „verheiratet“ angeben, wenn Du und Deine Freundin zusammengezogen seid …
nehmen wir einmal an das ein ehemalier katholik aus der kirche
ausgetreten ist.
Wie jetzt? Schon ehemalig und dann nochmal ausgetreten SCNR
für sich persönlich ist er dann zu einer
anderen religion übergetreten.ist aber nicht offiziell dem
glauben beigetreten.nehmen wir als beispiel den jüdischen
glauben.
kann er dann trotzdem bei fragen von behörden als
glaubensrichtung jüdisch angeben (da er ja für sich diese
glaubensrichtung angenommen hat) oder muss er angeben
konfessionslos?
Kommt ganz drauf an, worum es geht und um welche Religion es sich handelt. Probleme kann es bei tatsächlich bei allen Fragen geben, die mit Kirchensteuern zusammen hängen. Auch melden die Einwohnermeldeämter alle Anmeldedaten an die großen Religionsgemeinschaften, und da produziert man dann natürlich Nachfragen und weckt Begehrlichkeiten.
Unschön sind dann die Situationen für die Angehörigen, wenn der Betroffene den Löffel abgegeben hat und es um ein kirchliches Gebräbnis / Platz auf einem kirchlichen Friedhof geht und erst dann herauskommt, dass da jemand gar kein offizielles Mitglied war. Im Ergebnis wird die Sache dann höchst unterschiedlich gehandhabt.
Wenn du aber z.B. im Krankenhaus eine Religion angibts, um Besuch vom entsprechenden Seelsorger zu bekommen, wird den die fehlende offizielle Anmeldung eher nicht interessieren.
ich glaube (bin keine Fachfrau, habe aber ähnliches gelesen), dass insbesondere die jüdische Glaubensgemeinschaft das anders sieht.
Soweit ich informiert bin, ist es nicht so einfach, der jüdischen Gemeinde beizutreten, und es könnte sein, dass der eine oder andere jüdische Geistliche sich doch erheblich darüber ärgern würde, wenn sich jemand „einfach so“ als Jude bezeichnet.
In der Hoffnung auf Richtigstellung von Experten, falls ich hier falsch liege,
Gruß
Ramona
Wenn du aber z.B. im Krankenhaus eine Religion angibts, um
Besuch vom entsprechenden Seelsorger zu bekommen, wird den die
fehlende offizielle Anmeldung eher nicht interessieren.
Soweit ich informiert bin, ist es nicht so einfach, der
jüdischen Gemeinde beizutreten, und es könnte sein, dass der
eine oder andere jüdische Geistliche sich doch erheblich
darüber ärgern würde, wenn sich jemand „einfach so“ als Jude
bezeichnet.
Hallo Ramona,
nichts für Ungut, aber wir sind hier im Rechtsbrett. Und da geht es nicht um die Befindlichkeit, sondern um die Frage welche rechtlichen Wirkungen man durch eine entsprechenden Äußerung erzielen kann und wird. Und da muss man ganz klar sagen, dass diese außer in den von mir genannten Fällen nicht eintreten. Eine weitere Frage wäre dann, ob eine Religionsgemeinschaft etwas dagegen unternehmen kann, wenn sich jemand als ihr zugehörig bezeichnet, der es nicht ist. Da wäre natürlich an eine Unterlassungsklage zu denken, wenn die Religionsgemeinschaft nachweisen kann, dass durch die Behauptung ihr Ansehen geschädigt wird. Ein entsprechender Fall ist mir allerdings nicht bekannt.