Hallo,
mir ist heute abend siedend heiß eingefallen, dass ich meine Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. kündigen muss.
In der Satzung heißt es:
„Der freiwillige Austritt kan nur zum Jahresende erfolgen und muss schriftlich bis 30. September gemeldet sein. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist das Datum des Poststempels. Erfolgt die Zustellung der Austrittserklärung nicht durch die Post, so ist für die Berechnung der Frist der Eingang beim Verein maßgebend.“
ich habe heute um 18.50 Uhr die Kündigung an den Verein gefaxt, mit Datum, Fax-Sendebericht - also fristgerecht 30.9.
Frage:
**Was gilt denn nun allgemein als „fristgerecht zugestellt“?
Sind Kündigungen per Fax auch „gültig“?
Was gilt da als „zustellt“: das Datum, wo das Fax beim Empfänger im Gerät hängt, oder wo es der Empfänger - je nach Öffnungszeit - liest, also evtl. erst am nächsten Tag?
Was ist dann bzgl. des „Eingang beim Verein“ gültig:
wann die Dame morgen das Fax liest (denn um 18.50 Uhr ist ja keiner mehr da) oder wann das Fax im Gerät liegt, nämlich noch 30.9., 18.50 Uhr?**
danke.chris