wäre es denn rechtlich korrekt, wenn ein vermieter das fahrrad eines mieters (mit mehreren monaten mietrückstand) mitnimmt, um von seinem pfandrecht gebrauch zu machen?
das fahrrad steht nicht in der wohnung, sondern im allgemein zugänglichen treppenhaus oder innenhof. dürfte der vermieter auch das seilschloß aufbrechen, wenn das fahrrad damit am zaun des innenhofes angeschlossen ist?
wenn ein Vermieter Anspruch auf Ausübung seines Pfandrechts hat (der Vermieter muss ihm genügend Grund geben), muss er bei Gericht einen entsprechenden Beschluss erwirken.
Damit kann er pfändbare Gegenstände pfänden. Ob ein Fahrrad pfändbar ist, hängt von den Umständen ab. Normal ist das aber wenig wahrscheinlich.
das fahrrad steht nicht in der wohnung, sondern im allgemein
zugänglichen treppenhaus oder innenhof. dürfte der vermieter
auch das seilschloß aufbrechen, wenn das fahrrad damit am zaun
des innenhofes angeschlossen ist?
Mit dem Beschluss kann er einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen, der das für ihn erledigt, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
wäre es denn rechtlich korrekt, wenn ein vermieter das fahrrad
eines mieters (mit mehreren monaten mietrückstand) mitnimmt,
um von seinem pfandrecht gebrauch zu machen?
das fahrrad steht nicht in der wohnung, sondern im allgemein
zugänglichen treppenhaus oder innenhof. dürfte der vermieter
auch das seilschloß aufbrechen, wenn das fahrrad damit am zaun
des innenhofes angeschlossen ist?
nun pfänden kann er nicht selbst, sondern allenfalls zurückbehalten. Pfänden kann nur ein Gericht oder der GV im Auftrag des gerichtes.
Vergleiche die „Zurückbehaltung“ der Miete mit dem Wert der „Zurückbehaltung“ des Fahrrades wenn der erste WErt 10 mal höher ist als der Wert des Fahrrades, würde ich dem Vermieter noch 2-3 weitere Fahräder aushändigen.