Frage: Es geht um die in Deutschland noch nicht so verbreiteten „ZauberPilze“ Magic Mushrooms!
Diese kleinen Pilze (meistens Stropharia Cubensis) habe eine sehr starke Psychoaktive Wirkung wenn mann sie isst!
Ja die Dinger gibts manchmal in Headshops in Duftsäckchen, einmal wurden sie auf einem Festival verschenkt und jetzt hab ich gesehen im Web gibts die auch zu kaufen!
Ja aber es ist doch eigentlich eine sehr starke Droge ?? Und jetzt sagt mir noch ein Freund „Lass bloss die Finger davon wenn die dich erwischen wirst du wegen Totschlag angezeigt!!“ (Jeh nach menge! )
Ja wie is das mit den Dingern? Eigentlich sindd es ja nur Pilze !! Fliegenpilze sind auch psychoaktiv und sind deshalb ja nicht verboten! Oder unsere Heimischen Drogen wie Engelstrompeten oder Stechapfel (bloss die Finger davon lassen!!)
Macht mann sich jetzt strafbar oder ist es legal auf welchen Zustand oder welche Mengen kommt es an??
welche Substanzen verboten sind, regelt das Betäubungsmittelgesetz, kurz BTMG (bzw. eine Anlage dazu). Ich weiß nicht, ob/welche Pilzgifte dort stehen, vielleicht findest Du die Liste ja im Web. Die Anlage wird von Zeit zu Zeit geändert, je nach dem was der Gesetzgeber für „gefährlich“ hält. Neue Stoffe werden vielleicht mal mit Verspätung aufgenommen, aber die Mushrooms sind ja eigentlich nichts neues.
Substanzen, die dort nicht stehen, können natürlich trotzdem schädlich sein… Die Bemerkung wg. „Totschlag“ verstehe ich aber nicht - Du willst ja keinen anderen vergiften, oder?
Der Besitz von illegalen Substanzen ist ein Verstoß gegen das oben erwähnte BTMG. Eine Straftat zwar, hat aber nicht mit Totschlag zu tun.
Gruß, Jörg
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Frage: Es geht um die in Deutschland noch
nicht so verbreiteten „ZauberPilze“ Magic
Mushrooms!
Nicht so verbreitet??? Bei uns wachsen die Haufenweise.
Diese kleinen Pilze (meistens Stropharia
Cubensis) habe eine sehr starke
Psychoaktive Wirkung wenn mann sie isst!
Allerdings,wobei ein starker Unterschied vorhanden ist,ob frisch gepflückt oder getrocknet.
Wie mein Vorredner schon sagte,ist das ganze
im Betäubungsmittelgesetz beschrieben.Und da
steht „Psylozibin“(schreibt man das so?)ganz
oben auf der Liste.Ich kann nur warnen,vor dem sorglosen „Genuss“.Die Wirkung der Pilze
ist stark vom körperlichen Zustand des Probanden abhängig.Zumindest bei den „Psylos“ lässt die Wirkung bei jedem Mal
etwas weiter nach.Ein „Dauerrausch“ ist somit nicht gut möglich.Ausserdem lässt sich
die Wirkung von diesen Pilzen nicht mit der
anderer Rauschmittel vergleichen.Also:
Auch wenns überall wächst,ists nicht erlaubt.
Gruß Sebastian