Hi,
also da dies mein erster derartiger thread hier ist, hoffe ich daß ich mich an die regeln der formulierung halte…
mal angenommen jemand (im folgenden mit person a bezeichnet) kommt mit seinen freunden (im folgenden die personen b-f) auf die idee schwimmen zu gehen (rein hypothetisches schwimmen versteht sich)…
Nun ist aber leider das schwimmbad aufgrund der vorangeschrittenen zeit nicht hypothetisch sondern ganz praktisch schon seit mehreren stunden dem öffentlichen kundenverkehr nicht mehr ohne weiteres zugänglich (im sinne von geschlossen).
In der folge müssen die personen a-f den umständlichen eingang über den zaun nehmen…
Nun, bevor ich falsch verstanden werde und prediger auf den plan rufe: ich mache mich hier mit nichten über die angewndten regeln in diesem brett lustig, sondern wollte einfach etwas überspitzt formulieren.
Also fühle sich bitte niemand auf den schlips getreten…
Zurück zur eigentlichen frage:
ich weiß, daß es sich hierbei um ein antragsdelikt handelt; meine frag e ist aber: wie wird so etwas rechtlich beurteilt. Ist das einbruch, erschleichen einer geldwerten leistung oder was???
Für gedanken bin ich wie immer dankbar
LG Alex:smile:
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