Behördenaufsicht über kassenärztliche Vereinigung?

Weiß jemand, wem die Behördenaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung zukommt? Konkret geht es um eine „Gefälligkeits“-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von der Kassenärztlichen Vereinigung dennoch nicht in Frage gestellt wird.

bei der Frage blicke ich nicht durch! Wenn ein Gefälligkeitsbescheinigung angegriffen wird, dann ist die KVO nicht zuständig. Zuständig ist der Arbeitnehmer bzw. der Arzt, der sie ausstellte. Wenn das bezweifelt wird, dann gibt es nur das Arbeitsgericht.
Allg. die Aufsicht über die KVO hat die Bundesärztekammer und dadrüber, wie derzeit aus Film, Funk und Fernsehen bekannt, die Gesundheitsministerin

Gruß Klaus

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Da wir das Entgelt gekürzt haben und der Mitarbeiter bislang nichts dagegen unternommen hat, haben wir keinen Schaden durch die Bescheinigung. Daher können wir uns nicht direkt gegen die Ärzte wenden. Wir wollen aber schon etwas Druck ausüben, damit diese Bescheinigungen endlich ein Ende haben.