Behördenaufsicht über kassenärztliche Vereinigung?

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Sep 1999

Weiß jemand, wem die Behördenaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung zukommt? Konkret geht es um eine "Gefälligkeits"-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von der Kassenärztlichen Vereinigung dennoch nicht in Frage gestellt wird.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Behördenaufsicht über kassenärztliche Vereinig

    bei der Frage blicke ich nicht durch! Wenn ein Gefälligkeitsbescheinigung angegriffen wird, dann ist die KVO nicht zuständig. Zuständig ist der Arbeitnehmer bzw. der Arzt, der sie ausstellte. Wenn das bezweifelt wird, dann gibt es nur das Arbeitsgericht.
    Allg. die Aufsicht über die KVO hat die Bundesärztekammer und dadrüber, wie derzeit aus Film, Funk und Fernsehen bekannt, die Gesundheitsministerin

    Gruß Klaus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Behördenaufsicht über kassenärztliche Verein

      Da wir das Entgelt gekürzt haben und der Mitarbeiter bislang nichts dagegen unternommen hat, haben wir keinen Schaden durch die Bescheinigung. Daher können wir uns nicht direkt gegen die Ärzte wenden. Wir wollen aber schon etwas Druck ausüben, damit diese Bescheinigungen endlich ein Ende haben.

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