Behördenaufsicht über kassenärztliche Vereinigung?
Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Sep 1999
Weiß jemand, wem die Behördenaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung zukommt? Konkret geht es um eine "Gefälligkeits"-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von der Kassenärztlichen Vereinigung dennoch nicht in Frage gestellt wird.
