Person X erhält ein Schreiben von einer Detektei; diese teilt ihr unter Angabe von Tankstelle, Datum und Uhrzeit mit, dass Person X dabei gefilmt wurde, wie sie getankt hat ohne zu bezahlen. Die Detektei fordert auf, den betreffenden Betrag plus Bearbeitungsgebühr (€ 100) auf deren Konto zu überweisen.
Person X klärt den Fall mit der Tankstelle und muss leider feststellen, dass der Sachverhalt wahr ist. Mit der Tankstelle wird vereinbart, die Benzinkosten auf deren Konto zu überweisen und die Detektei über den Sachverhalt nur zu informieren!
Jetzt die Frage: Die Tankstelle hat bestätigt, dass sie die Forderung an die Detektei abgetreten hatte. Wird die Detektei nun von Person X die Bearbeitungsgebühren von € 100 noch einklagen können, oder wird die Detektei sich mit der Tankstelle wegen der Bearbeitungsgebühren streiten müssen?
Solange der Schuldner nichts von der Abtretung weiss kann er an den Gläubiger leisten erst wenn der Schuldner von der Abtretung erfährt
(Vorlage der Abtretungserklärung)
muss er allein an den neuen Gläubiger leisten.
Dies gilt auch für diese Fangprämie und Kosten.
Ich fürchte das Geld ist fällig.
Jakob
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