Frage zu Forderungsabtretung -Bsp. Benzindiebstahl

Guten Tag,

angenommen folgender Fall ist passiert:

Person X erhält ein Schreiben von einer Detektei; diese teilt ihr unter Angabe von Tankstelle, Datum und Uhrzeit mit, dass Person X dabei gefilmt wurde, wie sie getankt hat ohne zu bezahlen. Die Detektei fordert auf, den betreffenden Betrag plus Bearbeitungsgebühr (€ 100) auf deren Konto zu überweisen.

Person X klärt den Fall mit der Tankstelle und muss leider feststellen, dass der Sachverhalt wahr ist. Mit der Tankstelle wird vereinbart, die Benzinkosten auf deren Konto zu überweisen und die Detektei über den Sachverhalt nur zu informieren!

Jetzt die Frage: Die Tankstelle hat bestätigt, dass sie die Forderung an die Detektei abgetreten hatte. Wird die Detektei nun von Person X die Bearbeitungsgebühren von € 100 noch einklagen können, oder wird die Detektei sich mit der Tankstelle wegen der Bearbeitungsgebühren streiten müssen?

Dank im Voraus!

Gruss,

PECOS

Wer die Musik (Dedektei) bestellt,
der zahlt (erstmal). Ende.

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Solange der Schuldner nichts von der Abtretung weiss kann er an den Gläubiger leisten erst wenn der Schuldner von der Abtretung erfährt
(Vorlage der Abtretungserklärung)
muss er allein an den neuen Gläubiger leisten.
Dies gilt auch für diese Fangprämie und Kosten.
Ich fürchte das Geld ist fällig.
Jakob

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Die Abtretung war aber nicht explizit erwähnt, sondern:

„wir sind von der BAT Tankstelle … dessen Inhaber Frau … beauftragt worden gegen Sie wegen Verdacht des Benzindiebstahls zu ermitteln.“

Die Tankstelle wies uns auch in keinster Weise darauf hin, die
Bearbeitungskosten der Detektei zu bezahlen.

Gruss,

PECOS

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