Kosmetikvertrieb - kauf - rücktritt?

seid gegrüßt!

gegeben sei folgender fall: kosmetikprodukte werden nicht im handel, sondern durch selbständige vertreterinnen vertrieben. der vertrieb passiert in einer probestunde, in der sich die vertreterin als ausgebildete kosmetikerin gibt, einen langen vortrag über die vorteile der produkte hält, den hauttyp ermittelt und die produkte in einer anschließenden „kosmetikstunde“ an der kundin anwendet usw… der kontakt zu diesen vertreterinnen erfolgt durch empfehlungen von freundinnen, die ihrerseits empfohlen worden sind… das gespräch und die „kostmetikstunde“ sowie die angewandten produkte sind kostenlos, aber alles läuft darauf hinaus, die produkte zu kaufen - ohne kaufzwang.

nehmen wir nun an, jemand hat sich in dieser stunde breitreden lassen und diverse produkte erworben. da sie nicht vorrätig waren, leistete die person eine anzahlung von mehr als 50% und soll nun in wenigen tagen das paket abholen. welche rücktrittsmöglichkeiten gibt es? kann die person die vertreterin einfach anrufen und sagen, sie sei nicht mehr interessiert? ist die anzahlung dann weg oder muß die vertreterin alles anstandslos zurückgeben?

vielen dank für ratschläge & hilfe!

tasha

Hallo,

vorweg: Ich bin kein Profi.
Zu Deinem Fall: Da es sich hier nicht um einen Kauf nach dem Fernabsatzgesetz
handelt, gibt es auch kein Rücktrittsrecht. Also: Der Vertrag muß eingehalten
werden, würde ich sagen.

Gruß vom T.

wer sich einen Vertreter ins Haus einlädt und dann bei ihm kauft hat nicht das normale Rücktrittsrecht von 7 Tagen bei Haustürkäufen.

Es wäre evtl. möglich die Vertreterin zu bitten von der Lieferung Abstand zu nehmen.

gruss