Bußgeldbescheid Falschparken

hallo

angenommen jemand erhält ein knöllchen wegen falschparkens über 15 euro. 2 tage später wird dieser betrag vom betroffenen an die auf dem „ticket“ angegebene bankverbindung ordnungsgemäß überwiesen.

ca 14 tage nach überweisung erhält der falschparker postalisch die info über die ordnungswidrigkeit samt überweisungsträger.
anmerkung: auf dem knöllchen stand nichts von „überweisen sie erst, wenn sie die aufforderung von uns erhalten haben“ (sinngemäß).

der betroffene beachtet das schreiben nicht, da er ja bereits gezahlt hat.

ca 4 wochen später folgt dann eine zahlungserinnerung bzw noch später ein bußgeldbescheid ueber 40,60e€. 15 euro plus 25,60 euro verfahrenskosten und auslagen.

wie ist zu verfahren? widerspruch einlegen?
von dem betroffenen wurde ein telefax an das betreffende verkehrsamt geschickt mit dem inhalt, dass der betrag bereits umgehend nach erhalt des knöllchens überwiesen worden sei. mit bitte um klärung des sachverhalts. das fax ist per pc erstellt und ohne unterschrift.

wie ist eure erfahrung und kenntnis?
wird in so einem fall das verfahren zügig und unkompliziert eingestellt, wenn sich bei der bußgeldstelle aufklärt, dass den betroffenen keine schuld trifft -sprich: er fristgerecht gezahlt hat? eher zu frueh als zu spät…

danke fuer eure hlfe(n)

Nur meine Erfahrungen…
Hi!

Da ich in geraumer Vorzeit etwas häufiger falsch geparkt habe, kam es zu nicht wenigen Knöllchen und damit verbunden auch zu der ein oder anderen Unklarheit.

Mir hat es IMMER geholfen, die entsprechende Behörde telefonisch, oder bei Möglichkeit auch mal persönlich zu kontaktieren.
Da man dann mit den Menschen dort reden kann, entfällt der „Stille-Post-Effekt“, der sich durchaus auch bei Brief- oder Faxverkehr einstellen kann…

Doppelt zahlen musste ich nie!

LG
Guido

Hi,

ungewönlich ist, dass auf dem Ticket bereits eine Kontonummer steht. Normalerweise steht da, dass die OWi festgestellt wurde und man angehört wird. Selbst wenn Du willst, kannst Du bis zur Anhörung nicht überweisen.

Ich habe aber mal gehört, dass modellhaft irgendwo versucht wurde, eben dies umzusetzen (Kontonummer auf Ticket), um Kosten bei denen zu sparen, die zahlen wollen. Ich gehe mal davon aus, dass Du in so einem Gebiet wohnst.

Sicherlich ging das in der Behörde so seinen Lauf und jemamd hat vergessen zu prüfen, ob bereits überwiesen wurde, da das ja noch relativ unüblich ist.

Lange Rede, kurzer Sinn : Ich schliesse mich dem Vorredner an, ruf mal bei der Behörde an. Die sind netter, als man denkt.

Gruss Hans-Jürgen
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wird in so einem fall das verfahren zügig und unkompliziert
eingestellt, wenn sich bei der bußgeldstelle aufklärt, dass
den betroffenen keine schuld trifft -sprich: er fristgerecht
gezahlt hat? eher zu frueh als zu spät…

I.d.R. wird das ganze sofort eingestellt, wenn es sich als Fehler der Behörde entpuppen sollte.
Trotz allem kann ich nicht verstehen, warum man hier ein Fax schickt anstatt anzurufen. Da hätte man die von dir gestellte Frage gleich im Vorfeld mit dem Sachbearbeiter klären können.

Gruß Ivo

hi ivo

danke fuer die antwort.
wieso man ein fax schickt? ganz einfach: weil es samstag vormittag gewesen ist und zu der zeit keine behörde erreichbar ist. werde montag anrufen

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