VerkehrsR Halteverbot aufgestellt und abgeschleppt

Für den Fall, jemand führe für fünf Tage in
den Urlaub und die Behörden stellen in der
Zwischenzeit ein Halteverbotsschild auf
(für einen Tag, wegen einer Demonstration).
Nach der Rückkehr ist das Auto weg, ab-
geschleppt.

Gib es eine gesetzlich vorgeschriebene Frist,
wie lange so ein Schild vorher bereits stehen
muß? (So können die ja jederzeit abschleppen,
wen sie wollen…)

Vielen Dank!

Die Frist beträgt 72 Std. vor Geltungsbeginn.
Diese ergibt sich aus dem Verwaltungsrecht, im Zusammenhang mit dem Verwaltungsakt (HIER aber als Allgemeinverfügung) und der Frist der Bekanntgabe.
Ich empfehle dazu die §§35-37 VwVfG - http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/35.html und folgende.

Grüßle,

Bea