Definition Behörde
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 2004
Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie man im rechtlichen Sinne eine Behörde definiert. Speziell geht es um die Frage, ob eine Bibliothek eine Behörde ist.
Hintergrund:
In der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV: http://www.behindertenbeauftragter.de/gesetzgebung/b...) steht in §1:
§1 Sachlicher Geltungsbereich Die Verordnung gilt für: 1. Internetauftritte und -angebote, 2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und 3. mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind, der Behörden der Bundesverwaltung.
Ist eine Bibliothek nun an diese Verordnung gebunden?
Ich habe zwar versucht mich schlau zu machen, habe aber nicht allzuviel gefunden bzw. bin mir über die Auslegung nicht im klaren.
In VwVfG §1 (4) heißt es hier:
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Also ist nun die Frage, ob eine Bibliothek eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Eigentlich würde ich hier "nein" sagen, aber ich bin mir nicht sicher. Schließlich könnt auch das Verleihen eines Buches oder das Ausstellen von Mahnungen doch ein Verwaltungsakt sein.
Weiß da jemand näheres, also z.B. was die Kommentare zu den jeweiligen Gesetzen dazu sagen?
Wäre für Hilfe dankbar,
deconstruct
