Definition Behörde

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 2004

Hallo,

ich möchte gerne wissen, wie man im rechtlichen Sinne eine Behörde definiert. Speziell geht es um die Frage, ob eine Bibliothek eine Behörde ist.

Hintergrund:
In der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV: http://www.behindertenbeauftragter.de/gesetzgebung/b...) steht in §1:

§1 Sachlicher Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für:
1. Internetauftritte und -angebote,
2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, 
die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.


Ist eine Bibliothek nun an diese Verordnung gebunden?
Ich habe zwar versucht mich schlau zu machen, habe aber nicht allzuviel gefunden bzw. bin mir über die Auslegung nicht im klaren.
In VwVfG §1 (4) heißt es hier:
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, 
die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.


Also ist nun die Frage, ob eine Bibliothek eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Eigentlich würde ich hier "nein" sagen, aber ich bin mir nicht sicher. Schließlich könnt auch das Verleihen eines Buches oder das Ausstellen von Mahnungen doch ein Verwaltungsakt sein.

Weiß da jemand näheres, also z.B. was die Kommentare zu den jeweiligen Gesetzen dazu sagen?

Wäre für Hilfe dankbar,
deconstruct

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: Definition Behörde

    Hallo deconstruct, Schließlich könnt auch das Verleihen eines Buches oder das Ausstellen von
    Mahnungen doch ein Verwaltungsakt sein.
    Meines Erachtens liegt hier kein Verwaltungsakt vor. Verleihen von Büchern oder die Mahnungen für die Gebühren fallen eher in den Bereich des Privatrechts (BGB etc.). Und ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (§ 35 VwVfG).

    Ob diese Bibliothek eine Behörde ist, weiß ich nicht. Aber die hat bestimmt eine Website und da müßte eigentlich auch stehen, wem diese Bibliothek fachlich als auch organisatorisch zugeordnet ist.

    Grüßle,

    Bea

    • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Definition Behörde

      Hallo,

      danke erstmal für die Antwort. Ob diese Bibliothek eine Behörde ist, weiß ich nicht. Aber die
      hat bestimmt eine Website und da müßte eigentlich auch stehen,
      wem diese Bibliothek fachlich als auch organisatorisch
      zugeordnet ist.
      Die Bibliotheken können verschiedene Träger haben. Das können öffentliche Bibliotheken sein wie Stadt- oder Landesbibliotheken oder wissenschaftliche Bibliotheken wie Universitätsbibliotheken usw.

      mfg
      deconstruct

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Definition Behörde

    Moin, §1 Sachlicher Geltungsbereich

    Die Verordnung gilt für:


    der Behörden der Bundesverwaltung.
    Wenn es denn eine Bibliothek ist, die zur Bundesverwaltung gehört...
    Ich kann mich irren, aber afaik gibt es da nur die "Bundesbibliothek". Die meisten Bibliotheken sind aber in kommunaler oder akademischer Trägerschaft. Und da ist der Geltungsbereich nicht gegeben, völlig unabhängig vom Behördenbegriff.

    Städtische Bibiliotheken sind nebenbei natürlich Behörden und haben Ihren Platz in der Stadtverwaltung - im Kulturdezernat.

    Gruß
    Stefan

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Definition Behörde

      Hi, Wenn es denn eine Bibliothek ist, die zur Bundesverwaltung
      gehört...
      Ich kann mich irren, aber afaik gibt es da nur die
      "Bundesbibliothek". Die meisten Bibliotheken sind aber in
      kommunaler oder akademischer Trägerschaft. Und da ist der
      Geltungsbereich nicht gegeben, völlig unabhängig vom
      Behördenbegriff.
      Verwaltungsverfahrensgesetze gibts ja auch auf Landesebene, wo dann die kommunalen Behörden eingeschlossen sind. Das ist nicht das Problem. Mein Problem ist, dass ich wissen möchte, ob sich eine Bibliothek an das BITV halten muss, oder nicht.
      Und im BITV ist eben von Behörden die Rede, egal ob Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde. Nur ob eine Bibliothek da drunter fällt, weiß ich nicht. Und da ich jetzt soviele verschiedene und gegenteilige Meinungen gehört habe, bin ich mir immer noch nicht sicher ;)

      mfg
      deconstruct

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Definition Behörde

        Verwaltungsverfahrensgesetze gibts ja auch auf Landesebene, wo
        dann die kommunalen Behörden eingeschlossen sind. Das ist
        nicht das Problem. Mein Problem ist, dass ich wissen möchte,
        ob sich eine Bibliothek an das BITV halten muss, oder nicht.
        Und im BITV ist eben von Behörden die Rede, egal ob Bundes-,
        Landes- oder Kommunalbehörde. Nur ob eine Bibliothek da
        drunter fällt, weiß ich nicht. Und da ich jetzt soviele
        verschiedene und gegenteilige Meinungen gehört habe, bin ich
        mir immer noch nicht sicher ;)

        mfg
        deconstruct
        Hallo,
        welche bib soll es denn sein, die darunter fallen soll, dann ist vielleicht die Antwort einfacher.

        Gruß
        Barbara

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Definition Behörde

    Hallo,
    "Echte" Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind Dinge, die durch Gesetze und Vorschriften vorgegeben werden und dann durch die jeweiligen "Behörden" bearbeitet werden müssen.
    Bibliotheken zählen im Allgemeinen nicht dazu (es gibt ja sicher auch Privatbibliotheken). Da ich selbst in einer Behörde (Kreisverwaltung) arbeite, weiß ich durch die Haushaltsdebatten, dass unsere Kreisbibliothek zu den "freiwilligen" Aufgaben gehört und daher immer wieder in die Schließungsdiskussion gerät, um Geld zu sparen. Eine "Baubehörde" z.B. kann nicht einfach abgeschafft werden, die Aufgaben der Baugenehmigung sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen natürlich bearbeitet werden...

    Die von dir genannten Mahnschreiben kann auch ich privat ausstellen, wenn du mir Geld schuldest ;-)

    Beatrix
    http://www.trixi.de

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Definition Behörde

      Servus,
      eine Behörde ist eine von einem öffentlichen Verwaltunsträger eingerichtete und organisierte Stelle, in der die Bediensteten mit Hilfe zur Verfügung gestellter Mittel und auf Grund eingeräumter Befugnisse einen Kreis von Aufgaben im Rahmen der Zuständigkeit selbstständig z uerfüllen haben.

      Einfacher: Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen vErwaltung wahrnimmt.
      Wenn überhaupt, dann handelt es sich bei deiner Frage um eine Unterbehörde.
      gruss funk

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Definition Behörde

    Hallo
    Behördendefinition bei wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde
    Bibliotheken sind anstalten des öffentlichen rechts, die definition dazu findest du auch dort.

    Gruß
    Barbara [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  5. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Definition Behörde...schwierig......

    Hallo ,

    die Definition einer "Behörde" ist relativ schwierig,da es sich nicht immer um eine "staatliche" Instution handeln muß.....
    siehe zum B. die IHK oder die Schornsteinfeger...um nur einige
    Beispiele zu nennnen.....
    Da wir hier in Deutschalnd mit den Kriegsende 1945 von anglo-amerikanischen sowie britischen Einflüssen in der Verwaltung
    "überschwemmt" wurden...

    mfg

    Frank



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