Nichtigkeit wegen Vertoss gegen gesetzlich. Verbot

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 2004

Hallo,

in einer Karikatur hängt jemand am Abhang eines Berges und ein anderer sagt ihm "Ich ziehe dich hoch, aber nur wenn du den Vertrag hier unterschreibst" (Inhalt des Vertrages ist unbekannt). So geschieht es.

Der Vertrag ist natürlich nicht, aber mit welcher Begründung? In der Musterantwort heisst es wegen § 134 BGB (Inhalt verstösst gegen ein Gesetz). Ich würde aber sagen hier liegt ein Fall des § 138 BGB vor (Sittenwidriges Rechtsgeschäft).
Was gilt hier?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nichtigkeit wegen Vertoss gegen gesetzlich. Ve

    Hi,

    auch ich sehe 138(2), die Ausnutzung einer Zwagslage. Man könnte auch noch 123 (Drohung) heranziehen, denn die Aussage impliziert ja auch eine Drohung. 134 ist m.E. nicht einschlägig.

    Gruss Hans-Jürgen
    *** [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Nichtigkeit wegen Vertoss gegen gesetzlich.

      Hallo
      Verstoß gegen das StGB
      Gruß
      Barbara [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!