Nichtigkeit wegen Vertoss gegen gesetzlich. Verbot
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 2004
Hallo,
in einer Karikatur hängt jemand am Abhang eines Berges und ein anderer sagt ihm "Ich ziehe dich hoch, aber nur wenn du den Vertrag hier unterschreibst" (Inhalt des Vertrages ist unbekannt). So geschieht es.
Der Vertrag ist natürlich nicht, aber mit welcher Begründung? In der Musterantwort heisst es wegen § 134 BGB (Inhalt verstösst gegen ein Gesetz). Ich würde aber sagen hier liegt ein Fall des § 138 BGB vor (Sittenwidriges Rechtsgeschäft).
Was gilt hier?
