Mundraub
Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004
Hallo Experten,
wieder mal eine Frage rein aus Interesse:
Gibt es eigentlich das Delikt des Mundraubes noch? Und wie wird es behandelt?
Schonmal Danke für Eure Antworten
gruß - hans
***
Hallo Experten,
wieder mal eine Frage rein aus Interesse:
Gibt es eigentlich das Delikt des Mundraubes noch? Und wie wird es behandelt?
Schonmal Danke für Eure Antworten
gruß - hans
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Gibt es eigentlich das Delikt des Mundraubes noch?
Nö.
Und wie
wird es behandelt?
Also wenn Du im Supermarkt den Apfel gleich aus dem regal isst, ist das einfach Diebstahl.
§ 242 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
M.
Hallo Hans,
Der §248, Mundraub ist aus dem StGB gestrichen.
Der Gesetzgeber hat reagiert, und ein Gesetz, das eventuell nach dem Krieg einige Menschen vor dem Verhungern und vor Strafe bewahrt hat, heute aber überflüssig ist, gestrichen.
Mike hat natürlich Recht. Heute ist es Diebstahl.
Gruß Ivo
Der §248, Mundraub ist aus dem StGB gestrichen.
Der Gesetzgeber hat reagiert, und ein Gesetz, das eventuell
nach dem Krieg einige Menschen vor dem Verhungern und vor
Strafe bewahrt hat, heute aber überflüssig ist, gestrichen.
Richtig, aber würde heute jemand zu verhungern drohen und dann etwas zu essen klauen, würde ich von einem Entschuldigungsgrund ausgehen, er wäre dann wohl auch nicht straffällig. Ein solcher Fall ist aber in Deutschland derzeit kaum denkbar.
Levay