Mundraub

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hallo Experten,

wieder mal eine Frage rein aus Interesse:

Gibt es eigentlich das Delikt des Mundraubes noch? Und wie wird es behandelt?

Schonmal Danke für Eure Antworten

gruß - hans
***

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 1 hilfreich
    Nö, das nennt man Diebstahl

    Gibt es eigentlich das Delikt des Mundraubes noch?
    Nö. Und wie
    wird es behandelt?
    Also wenn Du im Supermarkt den Apfel gleich aus dem regal isst, ist das einfach Diebstahl.

    § 242 StGB

    http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html


    M.

  2. Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mundraub

    Hallo Hans,

    Der §248, Mundraub ist aus dem StGB gestrichen.
    Der Gesetzgeber hat reagiert, und ein Gesetz, das eventuell nach dem Krieg einige Menschen vor dem Verhungern und vor Strafe bewahrt hat, heute aber überflüssig ist, gestrichen.

    Mike hat natürlich Recht. Heute ist es Diebstahl.

    Gruß Ivo

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Ergänzend

      Der §248, Mundraub ist aus dem StGB gestrichen.
      Der Gesetzgeber hat reagiert, und ein Gesetz, das eventuell
      nach dem Krieg einige Menschen vor dem Verhungern und vor
      Strafe bewahrt hat, heute aber überflüssig ist, gestrichen.
      Richtig, aber würde heute jemand zu verhungern drohen und dann etwas zu essen klauen, würde ich von einem Entschuldigungsgrund ausgehen, er wäre dann wohl auch nicht straffällig. Ein solcher Fall ist aber in Deutschland derzeit kaum denkbar.

      Levay

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!