Nutzungsrecht für Garten??

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hallo,

habe ne Frage zu folgender Situation:

auf nem Bauernhof in der Nachbarschaft leben die Eltern sowie die Tochter in je einer getrennten Wohnung, bewirtschaften den Hof aber zusammen. Der Freund der Tochter hat sich da bereits nen kleinen Garten mit einigen Bäumen und nem Teich eingerichtet, das wurde aber nicht schriftlich festgehalten, sondern nur geduldet, die Eltern sind Eigentümer. Wenn es aber mal zum Streit bzw. zur Trennung von Freund/Tochter kommt, welche Fristen muss der Freund der Tochter dann einhalten, um den Garten zu leeren, da ja nix schriftliches vorhanden ist??? Den Garten mitsamt Bäumen und Teich hat er seit ca. 2 oder 3 Jahren. Muss er auch die Bäume und den Teich entfernen oder braucht das auf Rücksicht z.B. der Fische oder der Bäume, die ja schon angewachsen sind, nicht zu sein. (Wär schade für meine Katze, wenn die Teiche da wegmüssten, denn so weis ich, wo ich mein Fellmonster suchen muss *ggg*)

LG Erika

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nutzungsrecht für Garten??

    Hallo Erika
    soll er das? oder will er das? Wenn´s keinen stört, warum dann die Frage?
    gruß
    Barbara [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nutzungsrecht für Garten??

      Hallo Barbara,

      nö, er soll/muss und will auch noch nicht. Meine (neugierige) Frage war nur, obs da trotzdem irgendwelche Fristen geben würde, wenn es zu dem Fall des Streits/der Trennung käme, weils ja nix schriftliches gibt. Die Tochter hatte nämlich bisher mehrere Freunde, aber nix auf Dauer, höchstens ein paar Jährchen. Ich kenne in der Landwirtschaft eigentlich nur die Möglichkeit eines Pachtvertrags, wos ja auch entsprechende Fristen bei Beendigung gibt. Zudem wärs interessant zu wissen, damit im entsprechenden Fall jemand die Möglichkeit und Zeit hat, selbst nen kleinen Teich anzulegen, damit Katze Lilli was zum gucken hat (fangen tut sie die selten).

      LG Erika [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Nutzungsrecht für Garten??

        Hallo Barbara,

        nö, er soll/muss und will auch noch nicht. Meine (neugierige)
        Frage war nur, obs da trotzdem irgendwelche Fristen geben
        würde, wenn es zu dem Fall des Streits/der Trennung käme,
        weils ja nix schriftliches gibt. Die Tochter hatte nämlich
        bisher mehrere Freunde, aber nix auf Dauer, höchstens ein paar
        Jährchen. Ich kenne in der Landwirtschaft eigentlich nur die
        Möglichkeit eines Pachtvertrags, wos ja auch entsprechende
        Fristen bei Beendigung gibt. Zudem wärs interessant zu wissen,
        damit im entsprechenden Fall jemand die Möglichkeit und Zeit
        hat, selbst nen kleinen Teich anzulegen, damit Katze Lilli was
        zum gucken hat (fangen tut sie die selten).

        LG Erika

        Hallo Erika,
        als erstes, man macht Probleme dort, wo keine sind. Die Eigentümer sollen erst darüber nachdenken, wenn es zum Streit kommt. Was ich hier für sehr unwarscheinlich halte.

        Hier handelt es sich wohl um eine unentgeltliche Leihe der Grundstücksfläche. Pachtvertrag wäre es nur, wenn ein Pachtzins vereinbart ist und dieser gezahlt wird.
        Da nichts bestimmt ist, kann er es jederzeit zurückgeben ohne Frist und umgekehrt kann der eigentümer es jederzeit zurückverlangen.
        Der Entleiher ist berechtigt, eigene Pflanzen, Fische und andere Einrichtungen, mit denen er das Grundstück versehen hat, mitzunehmen. Dafür muß ihm eine angemessene Zeit eingeräumt werden.

        Gruß
        Barbara

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