Unterhaltszahlungen an im AUSLAND lebende Kinder?!

Hallo!
Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.

  • Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet, für sein Kind Unterhalt zu zahlen?
  • Sollte Elmar nicht zahlen wollen, wie wird die Unterhaltszahlung durchgesetzt, bzw. kann sie überhaupt durchgesetzt werden

Danke, für eine Antwort, ist echt dringend!
Gruß!

Hallo!

Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun
sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der
Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.

  • Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet,
    für sein Kind Unterhalt zu zahlen?

Das mit Sicherheit, höchstwahrscheinlich aber nach dänischem Recht. Man müsste das noch genau prüfen.

  • Sollte Elmar nicht zahlen wollen, wie wird die
    Unterhaltszahlung durchgesetzt, bzw. kann sie überhaupt
    durchgesetzt werden

Die Unterhaltszahlung wird durchgesetzt, indem man sich einen Titel verschafft und dann die Zwangsvollstreckung betreibt.

Entzieht sich der Unterhaltsverpflichtete der Unterhaltspflicht und wird dadurch der Kindesunterhalt gefährdet, ist dies noch zusätzlich eine gerichtlich strafbare Handlung.

Gruß
Tom

EU-weite bzw. SChengenweite Vereinbarungen.
Z a h l e n ! Basta !

Hallo!

Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun
sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der
Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.

  • Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet,
    für sein Kind Unterhalt zu zahlen?
  • Sollte Elmar nicht zahlen wollen, wie wird die
    Unterhaltszahlung durchgesetzt, bzw. kann sie überhaupt
    durchgesetzt werden

Danke, für eine Antwort, ist echt dringend!
Gruß!

Hallo!

Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun
sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der
Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.

  • Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet,
    für sein Kind Unterhalt zu zahlen?

Das mit Sicherheit, höchstwahrscheinlich aber nach dänischem
Recht. Man müsste das noch genau prüfen.

hängt davon ab, in welchem land der letzte gemeinsame Wohnsitz, wo der Anspruch anhängig wird, und welches Recht gewählt wird