Unterhaltszahlungen an im AUSLAND lebende Kinder?!
Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004
Hallo!
Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.
- Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet, für sein Kind Unterhalt zu zahlen?
- Sollte Elmar nicht zahlen wollen, wie wird die Unterhaltszahlung durchgesetzt, bzw. kann sie überhaupt durchgesetzt werden
Danke, für eine Antwort, ist echt dringend!
Gruß!
