Unterhaltszahlungen an im AUSLAND lebende Kinder?!

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hallo!
Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.
- Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet, für sein Kind Unterhalt zu zahlen?
- Sollte Elmar nicht zahlen wollen, wie wird die Unterhaltszahlung durchgesetzt, bzw. kann sie überhaupt durchgesetzt werden

Danke, für eine Antwort, ist echt dringend!
Gruß!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Unterhaltszahlungen an im AUSLAND lebende Kind

    Hallo! Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
    Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun
    sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der
    Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.
    - Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet,
    für sein Kind Unterhalt zu zahlen?
    Das mit Sicherheit, höchstwahrscheinlich aber nach dänischem Recht. Man müsste das noch genau prüfen. - Sollte Elmar nicht zahlen wollen, wie wird die
    Unterhaltszahlung durchgesetzt, bzw. kann sie überhaupt
    durchgesetzt werden
    Die Unterhaltszahlung wird durchgesetzt, indem man sich einen Titel verschafft und dann die Zwangsvollstreckung betreibt.

    Entzieht sich der Unterhaltsverpflichtete der Unterhaltspflicht und wird dadurch der Kindesunterhalt gefährdet, ist dies noch zusätzlich eine gerichtlich strafbare Handlung.

    Gruß
    Tom

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Unterhaltszahlungen an im AUSLAND lebende Ki

      Hallo! Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
      Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun
      sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der
      Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.
      - Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet,
      für sein Kind Unterhalt zu zahlen?
      Das mit Sicherheit, höchstwahrscheinlich aber nach dänischem
      Recht. Man müsste das noch genau prüfen.
      hängt davon ab, in welchem land der letzte gemeinsame Wohnsitz, wo der Anspruch anhängig wird, und welches Recht gewählt wird

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhaltszahlungen an im AUSLAND lebende Kind


    EU-weite bzw. SChengenweite Vereinbarungen.
    Z a h l e n ! Basta !









    Hallo! Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus.
    Elmar Fleißig hat seine Freundin Anna Bolika geschwängert, nun
    sind beide nicht mehr zusammen und Anna beschließt, vor der
    Geburt in ihr Heimatland (Dänemark) zurückzukehren.
    - Ist Elmar, der weiterhin in der BRD wohnt, nun verpflichtet,
    für sein Kind Unterhalt zu zahlen?
    - Sollte Elmar nicht zahlen wollen, wie wird die
    Unterhaltszahlung durchgesetzt, bzw. kann sie überhaupt
    durchgesetzt werden

    Danke, für eine Antwort, ist echt dringend!
    Gruß!

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