Reinemacherfrau anmelden?

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hallo Forum,

wenn jemand sich eine Putzfrau - sagen wir 2-mal wöchentlich für 2 Stunden - engagiert, muss diese dann irgendwo angemeldet werden? Bei einem Lohn von ca. 160,-€/Monat (sag ich jetzt mal so) sind doch keine Abzüge fällig, oder? Wie sollte so etwas von Seiten des Arbeitgebers ablaufen? Wo muss er ggf. hin und melden? Was muss beachtet werden? Gibt es da sowas wie Kündigungsfrist? Wird ein Verstoß gegen eine etwaige Meldepflicht als Kavaliersdelikt angesehen (so scheinen viele ja zu glauben, sonst würden sie sich das mit der Reinemacherfrau nochmal überlegen) oder wird da knallhart durchgegriffen?

Gruß
Habe Durchfall

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Reinemacherfrau anmelden?

    Hallo Habe Durchfall (ich nicht!)

    auch im Privathaushalt muss eine Putzfrau angemeldet werden. Dafür musst du dir beim Finanzamt eine Steuernummer als Arbeitgeber zuweisen lassen und auf dieser Seite http://www.minijobzentrale.de/coremedia/generator/Mi... kannst du deine Perle dann anmelden. Ca. 12 % des Lohnes sind als Abgaben zu zahlen wobei du dann auch einen Teil des Lohnes von der Steuer absetzen kannst. Dann noch eine Meldung an die Berufsgenossenschaft (da kommt aber auch automatisch ein Schreiben, wenn du deine Putzfrau bei der Minijobzentrale angemeldet hast).

    Mittlerweilen gilt Schwarzarbeit in diesem Bereich wohl wieder als Ordnungswidrigkeit - inwiefern das "rauskommt" oder bestraft wird, kann ich dir nicht sagen - es ist aber Schwarzarbeit (und vor allem dann abzulehnen, wenn daneben evtl. noch Arbeitlosengeld kassiert wird).

    Kündigungsfrist bin ich mir nicht sicher, glaube 2 Wochen zum Monatsende - und 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.

    Liebe Grüße und viel Glück mit deiner Perle

    Karin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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