Reinemacherfrau anmelden?
Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004
Hallo Forum,
wenn jemand sich eine Putzfrau - sagen wir 2-mal wöchentlich für 2 Stunden - engagiert, muss diese dann irgendwo angemeldet werden? Bei einem Lohn von ca. 160,-€/Monat (sag ich jetzt mal so) sind doch keine Abzüge fällig, oder? Wie sollte so etwas von Seiten des Arbeitgebers ablaufen? Wo muss er ggf. hin und melden? Was muss beachtet werden? Gibt es da sowas wie Kündigungsfrist? Wird ein Verstoß gegen eine etwaige Meldepflicht als Kavaliersdelikt angesehen (so scheinen viele ja zu glauben, sonst würden sie sich das mit der Reinemacherfrau nochmal überlegen) oder wird da knallhart durchgegriffen?
Gruß
Habe Durchfall
