Kindesunterhalt auf welcher basis?

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hallo!!!!

Auf welcher basis wird der kindesunterhalt berechnet?
Also die D-Tabelle ist mir bekannt aber wie wird das einkommen errechnet?
mal angenommen jemand wird in der hälfte des jahres arbeitslos und verdient dann 800 euro weniger!!!
wie ermittelt man den aktuellen unterhalt?
Jahreschnitt?
Vorjahresschnitt?
Aktuelles durschntl. Netto?

danke im voraus!!!

jens

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt auf welcher basis?

    Hallo, wie ermittelt man den aktuellen unterhalt?
    Jahreschnitt?
    Vorjahresschnitt?
    Aktuelles durschntl. Netto?
    aus dem Stegreif würde ich sagen, da man ja auch regelmäßig auffordert, das Einkommen der letzten 12 Monate nachzuweisen, daß es sich um den Jahresdurchschnitt handelt.

    Wenn sich dabei starke Änderungen ergeben, kann man den Gläubigern das ja gesondert erläutern.

    LG

    Schnägge

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt auf welcher basis?

    Hallo!!!!

    Auf welcher basis wird der kindesunterhalt berechnet?
    Also die D-Tabelle ist mir bekannt aber wie wird das einkommen
    errechnet?
    mal angenommen jemand wird in der hälfte des jahres arbeitslos
    und verdient dann 800 euro weniger!!!
    wie ermittelt man den aktuellen unterhalt?
    Jahreschnitt?
    Vorjahresschnitt?
    Aktuelles durschntl. Netto?

    danke im voraus!!!

    Hallo jens

    Grundsätzlich ist das monatliche Durchschnittsnettoeinkommen (der letzten zwölf Monate) zu errechnen. Hierzu gehören auch Abfindungen, Nachzahlungen, Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Sitzungsgelder etc..

    solange durch die Kürzung immer noch der monatliche Selbsterhalt gesichert ist, wie er durch die D-Tabelle errechnet werden kann, ändert sich nichts.
    Ist der selbsterhalt nicht mehr gewährleistet, neu berechnen, Unterhalt entsprechend kürzen. Wenn dieser gerichtlich festgestellt wurde, erst Antrag auf Festsetzungsänderung bei Gericht stellen.

    Zur Sicherheit würde ich aber hier noch einen Familienrechtler fragen. Wiz, der hier postet, ist darauf spezialisiert.

    gruß
    Barbara

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